Bekanntmachungen

Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 25. Juli 2011

Teilabbruch und Umlegung eines Pfandraumes, sowie Einbau einer Backnische und einer Tiefkühlzelle auf dem Grundstück Sonnenstraße 13 Beantragt wird der Abbruch der vorgelagerten Verkaufsfläche für die Bäckerei Kistenpfennig. Dafür soll eine Backnische und eine Tiefkühlzelle für den LIDL-Markt errichtet werden. Die Pfandräume werden verschoben. Durch diese Baumaßnahme erhöht sich die Verkaufsfläche des LIDL-Marktes. Die Grund- und Geschossfläche erhöht sich unwesentlich. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 »Gewerbegebiet Nr. V Sonnenstraße«. Unter Ziffer I Nr. 2 des Bebauungsplanes ist festgesetzt, dass im Baugebiet »B« Einzelhandelsbetriebe bis 750 m2 Verkaufsfläche zulässig sind. Zur Verkaufsfläche gehören neben dem Verkaufsraum auch die Kassen- und Packzonen, der Windfang und auch die Backnische. Dadurch ergibt sich eine Gesamtverkaufsfläche von 851,65 m2. Somit widerspricht der LIDL-Markt den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht vertretbar, da der LIDL-Markt durch seine Gesamtverkaufsfläche auch die Grenze der »Großflächigkeit« i.S.d. § 11 BauNVO überschreitet und somit allgemein nicht in Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO zulässig ist. Einzelhandelsbetriebe die über 1.200 m2 Geschossfläche und eine Verkaufsfläche von über 800 m2 haben sind nur in Sondergebieten nach § 11 BauNVO zulässig. Der Gesetzgeber geht bei diesen Betrieben von nicht nur unwesentlichen Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sowie auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung aus. Für die Ausweisung von Sondergebieten bedarf es gesonderter Prüfungen im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens.

»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag vom 20.06.2011 für den Teilabbruch und Umlegung eines Pfandraumes, sowie zum Einbau einer Backnische und einer Tiefkühlzelle an einen bestehenden Lebensmittelmarkt in der Sonnenstraße 13, Fl.Nr. 306/4 nicht herzustellen.«

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. Juli 2011

Schallschutzprogramm Oberschleißheim; Beschluss über die Festlegung der Messpunkte Mit Beschluss des Gemeinderates vom 25. Januar 2011 wurde das Vorgehen für die Erarbeitung eines Schallschutzprogramms für das Gemeindegebiet Oberschleißheim festgelegt. Das Ing. Büro Hentschel führte die Berechnung der Immissionsbelastung durch. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses durch Frau Hentschel vorgestellt. Den Fraktionen wurde mit der Ladung ein Plan mit der Darstellung der Grenzwertüberschreitungen (rot/grün) übermittelt. Die Kosten für die Schallmessungen zu den morgendlichen oder abendlichen Spitzenzeiten (mit je 4 Stunden) mit Auswertung und Messbericht betragen für den ersten Messpunkt 1.150 Euro (netto) und für jeden weiteren Punkt je 650 Euro (netto). Für eine Schallmessung zu den Morgenstunden (je 4 Stunden) werden folgende Immissionsorte festgelegt:

  • 1. In der Feierabendstraße im Bereich des Wohngebäudes am Fohlengartens 10a.
  • 2. Auf der Straße Am Stutenanger im Kurvenbereich beim Wohngebäude Am Stutenanger 10.
  • 3. In der Mittenheimer Straße auf Höhe der Blumenstraße.
  • 4. Das westlich am stärksten betroffene Wohngebäude im Georg-Neuhäusler-Weg (Baugebiet »Am Moosweg«; Messung in den Abendstunden).
  • 5. Auf der Feierabendstraße bei der Abzweigung zum Margarethen­anger.
  • 6. Auf der Freisinger Straße bei der Abzweigung zur Jahnstraße bzw. Theordor-Körner-Straße.
  • 7. Am Ende der Gartenstraße (bei den Bahngleisen).

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Antrag der Fraktion »Freie Wähler Oberschleißheim«; Prüfauftrag an die Verwaltung zur Errichtung einer Windkraftanlage in Oberschleißheim »Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen wo eine Windkraftanlage auf Oberschleißheimer Gemeindegebiet möglich ist. Anschließend sollen die Positivstandorte im Flächennutzungsplan eingetragen werden.«

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Bebauungsplan Nr. 71 »Sondergebiet Wissenschaft«; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigungs- u. Auslegungsbeschluss In der Zeit vom 12. Mai 2010 bis zum 21. Juni 2010 wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die vorgezogene Behördenbeteiligung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 25. Juli 2011 ausführlich gewürdigt. »Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan in der Fassung vom 26. Juli 2011 und gibt ihn für die öffentliche Auslegung frei.«

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

23. Änderung des Flächennutzungsplanes »Sondergebiet Wissenschaft an der Hackerstraße / Badersfeld«; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss In der Zeit vom 12. Mai 2010 bis zum 21. Juni 2010 wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die vorgezogene Behördenbeteiligung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurde in der Sitzung des BWA am 25. Juli 2011 gewürdigt. »Der Gemeinderat billigt die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes »Sondergebiet Wissenschaft an der Hackerstraße/Badersfeld« in der Fassung vom 26. Juli 2011 und gibt sie für die öffentliche Auslegung frei.«

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Bebauungsplan Nr. 70 »Nördlich der Hackerstraße«; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss In der Zeit vom 14. Juni 2011 bis zum 27. Juni 2011 fand die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes statt. Das eingegangene Einwendungsschreiben eines Bürgers vom 26. Juni 2011 wurde in der Sitzung des BWA am 25. Juli 2011 gewürdigt. »Der Gemeinderat fasst den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 70 »Nördlich der Hackerstraße« in der Fassung vom 17. Mai 2011.«

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zur Prüfung der Einrichtung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung »Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit der Polizei die Möglichkeiten und Kosten einer kommunalen Verkehrsüberwachung als Voraussetzung einer Diskussion und Beschlussfassung darüber im Gemeinderat zu prüfen und zusammenzustellen.«

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Artikel vom 08.09.2011
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