Tipps der Münchner Verkehrspolizei

München · Immer mehr E-Bikes

Als E-Bike-Fahrer im Stadtverkehr muss man noch umsichtiger sein. Foto: Stadt München

Als E-Bike-Fahrer im Stadtverkehr muss man noch umsichtiger sein. Foto: Stadt München

München · Die Münchner Verkehrspolizei registriert eine zunehmende Beliebtheit von Fahrrädern mit elektrischer Antriebsunterstützung bei den Verkehrsteilnehmern in München.

Diese zumeist je nach Ausführung als Pedelecs oder E-Bikes bezeichneten Fahrzeuge zeichnen sich dadurch aus, dass das bei einem gewöhnlichen Fahrrad notwendige Treten, bei diesen Fahrzeugtypen elektrisch unterstützt oder sogar ersetzt wird. Dabei können je nach Typ im wahrsten Sinne des Wortes „mühelos“ Geschwindigkeiten von 25 bis zu 45 km/h erreicht werden. Im dichten Münchner Stadtverkehr sicherlich für alle Verkehrsteilnehmer eine Herausforderung. Diese möglichen höheren Geschwindigkeiten und die damit einhergehenden Veränderungen bei der Fahrphysik bergen für den Benutzer aber auch das Risiko schwererer Verletzungen bei einem Verkehrsunfall.

Hinzu kommt, dass E-Bikes und Pedelecs für andere Verkehrsteilnehmer im Verkehrsgeschehen kaum von normalen Fahrrädern zu unterscheiden sind. Damit kann es anderen Verkehrsteilnehmern schwer fallen, z.B. die Annäherungsgeschwindigkeit eines E-Bike-Fahrers korrekt einzuschätzen, da man unbewusst die – zumeist wesentlich geringeren - Erfahrungswerte für Fahrradfahrer zugrunde legt. Ein Verkehrsunfall ist fast schon vorprogrammiert.

Die Münchner Verkehrspolizei weist auch darauf hin, dass je nach konkreter Ausstattung des Fahrrades mit Antriebsunterstützung plötzlich für den Fahrer eine Vielzahl von Vorschriften greifen können, die für „gewöhnliche“ Fahrradfahrer zumeist keine oder eine andere Bedeutung haben. Beispielhaft erwähnt seien die Fahrerlaubnispflicht, die Frage der Radwegbenutzung und die Grenzwerte für Alkoholbeeinflussung beim Führen des jeweiligen Fahrzeugs.

Die Münchner Verkehrspolizei rät daher: Informieren Sie sich beim Kauf eines Fahrrades mit elektrischer Antriebsunterstützung gerade auch über den rechtlichen Rahmen der Benutzung und halten Sie diesen ein. Tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bei der Benutzung einen Fahrradhelm und fahren Sie defensiv und mit angepasster Geschwindigkeit – bitte bedenken Sie: Für die anderen Verkehrsteilnehmer erscheinen Sie als Fahrradfahrer.

Artikel vom 03.09.2011
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