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Unfallstelle räumen
Foto: ADAC
Unfallstelle räumen Martin B. aus Erding: Darf man bei kleineren Auffahrunfällen die Unfallstelle sofort räumen um Rückstaus zu vermeiden?
Ja, genau genommen sind Sie sogar dazu verpflichtet. So schreibt es die StVO § 34 vor. Handelt es sich um einen Bagatellunfall mit geringem Schaden, muss die Unfallstelle umgehend geräumt werden. So können lange Rückstaus und möglicherweise weitere Auffahrunfälle verhindert werden. Bevor Sie allerdings bei einem Bagatellschaden die Unfallstelle räumen, sollten Sie die Stellung der beteiligten Fahrzeuge zueinander mit Kreide auf der Straße markieren. So wird zum einen der Verkehrsfluss nicht unnötig beeinträchtigt. Und Sie laufen nicht Gefahr ein Bußgeld zahlen zu müssen.
Anders verhält es sich bei schweren Unfällen insbesondere mit Personenschaden. Dann sollten die Beteiligten die Unfallstelle unverändert lassen und das Eintreffen der Polizei abwarten. Grundsätzlich sollte nach einem Unfall umgehend das Warnblinklicht eingeschaltet und die Unfallstelle gesichert werden. Dazu ist in ausreichender Entfernung vom Unfallort ein Warndreieck aufzustellen. Was in jedem Fall sinnvoll ist: Dokumentieren Sie den Unfallschaden sowie die Unfallstelle mit Kamera oder Fotohandy.
Artikel vom 29.08.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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