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Minderjährigen-Schutz nur noch mit Armbändern sicher stellen
München/Ebersberg · Ausweise einsammeln geht nicht mehr
München/Ebersberg · Die Jugendschutzbeauftragte des Kreisjugendamtes Ebersberg, Veronika Müller-Appel, hat sich die Tage mit einer wichtigen Information an alle Gemeinden und Vereine, die Feste veranstalten, gewandt: die Einbehaltung von Ausweisen Minderjähriger ist nicht mehr zulässig – eine Folge des neuen Personalausweisgesetzes.
»Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen.«, heißt es im Gesetz. Das gilt auch für alte Personalausweise. Das Jugendschutzgesetz sieht bei Gaststätten und Tanzveranstaltungen zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen für den Besuch von Minderjährigen vor. Ein beliebtes und effektives Mittel, die Minderjährigen rechtzeitig zum Verlassen der Lokalität oder Veranstaltung zu bringen, war für die Veranstalter und Betreiber bisher die Einbehaltung des Personalausweises als »Pfand«.
Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren gaben also ihren Ausweis beim Eintritt ab, um ihn um 24 Uhr wieder an der Kasse abzuholen. Diese Art der Kontrolle kann nun nicht mehr durchgeführt werden. Verstöße gegen die neue Bestimmung des Personalausweisgesetzes sind zwar weder straf- noch bußgeldbewährt. Jedoch können sich Jugendliche auf das Gesetz berufen und zivilrechtlich gegen die Einbehaltung des Ausweises vorgehen. Auch eine freiwillige Abgabe des Personalausweises ist nicht empfehlenswert.
Ebenso ist es nicht rechtens, wenn der Veranstalter auf die Ausweisabgabe besteht und – falls der Jugendliche diese verweigert – ihm als Konsequenz den Zutritt untersagt. Somit müssen neue Lösungen gefunden werden, wie Veranstalter das Jugendschutzgesetz umsetzen können. Das Kreisjugendamt Ebersberg empfiehlt die Kontrolle anhand farbiger Armbänder.
Nach ausführlicher Recherche unter anderem beim Bayerischen Landesjugendamt und der Polizei ist das Jugendamt zu dem Schluss gekommen, dass es am effektivsten und einfachsten, sowohl für die Veranstalter als auch für die Jugendlichen selbst ist, die Minderjährigen ausschließlich anhand der farbigen Armbänder zu kontrollieren. Standard bei den meisten Festen sollte sowieso mittlerweile die Kennzeichnung der verschiedenen Altersgruppen mit unterschiedlich farbigen Armbändern sein. Diese Kontrollbänder erweisen sich als besonders sinnvoll, um am Ausschank auf einen Blick erkennen zu können, ob hochprozentiger Alkohol konsumiert werden darf oder nicht.
Artikel vom 11.08.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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