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Worauf ist beim Kauf eines Reimports zu achten?

Sicher und günstig zum Neuwagen. 	 Foto: contrastwerkstatt - Fotolia.com

Sicher und günstig zum Neuwagen. Foto: contrastwerkstatt - Fotolia.com

Florian P. aus Dachau fragt: Auf dem Kfz-Markt werden immer wieder günstige EU-Import-Fahrzeuge angeboten? Worauf ist beim Kauf zu achten und gibt es Risiken in puncto Garantie und Gewährleistung?

Hier heißt es genau hinschauen! Denn ein Reimport-Golf muss nicht mit dem Modell vom Händler um die Ecke vergleichbar sein. Gerade in puncto Ausstattung kann es massive Unterschiede geben, wenn z. B. ESP oder lebensrettende Airbags fehlen. Weiterhin kommt es auf die Auswahl des Händlers an. Hier sollten Sie frühzeitig klären, ob er der eigentliche Verkäufer Ihres Wunschautos ist, damit Sie sich bei auftretenden Mängeln auf deutsches Recht beziehen können. Das ist nicht der Fall, wenn der Händler nur als Vermittler auftritt.

In den schriftlichen Vertrag gehören wichtige Eckdaten wie der Komplettpreis inkl. Überführung oder der Liefertermin. Auch Ausstattung und Zubehör sollten zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht fehlen. Wenn Sie die Landessprache nicht beherrschen, sollten Sie sich den Vertrag vor Unterschrift übersetzen lassen. Vorsicht bei Anzahlungen!

Bei der Übergabe sind die deutsche Zulassungs- sowie die EG-Überinstimmungsbescheinigung auszuhändigen. Bei Übernahme ohne Zulassung, dürfen die Originalrechnung und die ausländischen Kfz-Dokumente nicht fehlen. Die CoC-Bescheinigung ist besonders wichtig, da sie zwingend bei der Anmeldung in Deutschland vorzulegen ist. Wichtig sind die Gewährleistungsunterlagen (Serviceheft, Garantiekarte) mit Händlerstempel, dortigem Auslieferungsdatum und Fahrgestellnummer. Stammt der Wagen aus einem EU-Land, sind grundsätzlich alle Vertragswerkstätten EU-weit zu Garantieleistungen verpflichtet. Ist das nicht der Fall, können Ansprüche nur im Ausland geltend gemacht werden. In der Regel beginnt die Garantie bereits zu dem Zeitpunkt, an dem der ausländische Vertragshändler die Übergabeinspektion am Wagen durchgeführt hat (siehe Stempel Wartungsheft), und nicht erst mit der Zulassung in Deutschland! Kulanzanfragen bei EU-Importen werden in der Regel vom deutschen Importeur und den deutschen Herstellern abgelehnt.

Artikel vom 10.08.2011
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