Polizei durchsucht Wohnungen und Gewerberäume

Zentrum · Hehlerware sichergestellt

Anfang August hat die Münchner Polizei unter anderem Smartphones sichergestellt, die als gestohlen gemeldet waren. 	Foto: PPM

Anfang August hat die Münchner Polizei unter anderem Smartphones sichergestellt, die als gestohlen gemeldet waren. Foto: PPM

Zentrum · Die Münchner Polizei hat bei der Durchsuchung mehrerer Wohnungen und Gewerberäume am Dienstag, 2. August, gestohlene Handys sicher gestellt. Das Kommissariat 61 ermittelt seit April diesen Jahres gegen mehrere Geschäftsinhaber im Bahnhofsviertel wegen des Verdachts der banden- und gewerbsmäßigen Hehlerei.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit geraumer Zeit wissentlich Diebesgut, vornehmlich in Form von elektronischen Unterhaltungsartikeln und Handys, anzukaufen, um dieses dann wieder gewinnbringend weiter zu verkaufen. Die Endkunden wurden dabei über die Herkunft der Geräte im Unklaren gelassen. Besonders agil zeigten sich die Beschuldigten bei dem Versuch, die Herkunft der Geräte zu verschleiern. So wurden etwa hochwertige, zuvor entwendete Smartphones absichtlich funktionsunfähig gemacht, um über die Gewährleistungsabwicklung der Hersteller unkompliziert an ein neues Gerät (und somit auch eine unbefangene Seriennummer) zu gelangen. Den Beschuldigten gelang es auf diese Weise unter anderem bei der Niederlassung eines Smartphoneanbieters in München über Wochen, teilweise mehrfach am Tag gestohlene Smartphones in unbefangene Neugeräte zu tauschen.

Am 2. August haben 45 Beamte in den Morgenstunden drei Gewerbeobjekte sowie mehrere Wohnungen durchsucht. Dabei wurden rund 420 Mobiltelefone überprüft, von denen einige im polizeilichen Datenbestand als gestohlen registriert waren. Darüber hinaus wurden Unterlagen gefunden, die darauf schließen lassen, dass neben dem Weiterverkauf gestohlener Geräte auch über fingierte Handyverträge Mobiltelefone erlangt und dann weiterverkauft wurden. Alle Beschuldigten wurden nach der Vernehmung aus dem polizeilichen Gewahrsam wieder entlassen.

Artikel vom 10.08.2011
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