Stadt Garching: Zahlungstermin am 15. August

Garching · Steuern und Gebühren

Garching · Die Stadt Garching erinnert, dass am Montag, 15. August, folgende Steuern und Gebühren mit der dritten Rate zur Zahlung fällig werden: Grundsteuer A und B, Gewerbesteuervorauszahlung und Müllabfuhrgebühren.

Weitere Fälligkeitstermine sind der 15. Februar (erste Rate), der 15. Mai (zweite Rate) und der 15. November (vierte Rate) eines jeden Jahres. Auf Antrag bei der Stadt Garching kann die Grundsteuer abweichend am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Soweit bei der Stadtkasse Einzugsermächtigungen vorliegen, werden die Beträge am Fälligkeitstag vom Konto abgebucht und der Steuerzahler muss sich nicht mehr um eine rechtzeitige Zahlung kümmern. Eine Einzugsermächtigung kann bei der Stadt Garching jederzeit erteilt werden. Um Mahnungen zu vermeiden, bittet die Stadt, falls von der Möglichkeit die Beträge einziehen zu lassen nicht Gebrauch gemacht wird, rechtzeitig an die Überweisung zu denken.

Artikel vom 05.08.2011
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