Bewohner lehnen Verbot ab

Neubiberg · Kein »Bolzverbot«

Neubiberg · Welches Maß an Regulierung braucht und verträgt eine demokratische Bürgergesellschaft? Dass der Sozial- und Kulturausschuss sich jüngst mit dieser Frage auseinandersetzte, hatte einen handfesten Grund buchstäblich vor der Haustür:

Anwohner des Grünangers im Wohngebiet »Auf der Heid« beklagten sich im Rathaus mehrmals über sehr lärmintensives Bolzen auf der Grünfläche. Dies hatte die Gemeindeverwaltung zum Anlass für eine Umfrage unter den Haushalten des Wohngebiets zum Anlass genommen. »Der Grünanger ist eine Rasenfläche, aber ähnlich wie im Unterbiberger Wohngebiet Vivamus offiziell weder ein Spiel- noch ein Bolzplatz«, erklärte dazu Bürgermeister Günter Heyland in der Ausschusssitzung.

Das Verhalten in Neubibergs Grünanlagen sei grundsätzlich in der Grünanlagensatzung der Gemeinde aus dem Jahre 2010 geregelt. Und darin heiße es unter anderem, dass sich die Grünanlagennutzer so zu verhalten hätten, dass »kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt« werde. Um nun ein Meinungsbild der Anwohner von »Auf der Heid« einzuholen, seien rund 350 Haushalte angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten worden. »Was uns freut, ist der hohe Rücklauf von 160 Antworten in einer Woche, das unglaublich hohe Engagement der Bürger und Bürgerinnen«, betonte der Rathauschef. Er freute sich auch über »das klare Stimmungsbild«.

So hätten von den 160 Rückläufern 152 ein Fußballverbot abgelehnt, lediglich acht seien dafür gewesen. Diesem klaren Votum wollten sich die Räte nicht verschließen. Sie sprachen sich einstimmig gegen ein Bolzverbot auf dem Grünanger aus. Allerdings sollen die Anwohner in einem Schreiben des Rathauses über diese Entscheidung und im Gemeindeblatt auch auf das Einhalten der generellen Ruhezeiten und den Bolzplatz im gegenüberliegenden Umweltgarten hingewiesen werden. Ka

Artikel vom 02.08.2011
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