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Mietwagenverleih im Ausland
Mietwagen im Urlaub: Der ADAC empfiehlt eine Buchung in Deutschland. Foto: Thomas Pyttel – fotolia.com
Renate K., Untermenzing, fragt: Immer wieder höre ich von dreisten Tricks beim Mietwagenhändler im Ausland. Wie schütze ich mich, wenn ich ein Fahrzeug im Urlaub anmieten möchte?
Am besten beraten ist, wer sein Fahrzeug bereits von Deutschland aus bucht. Dann bleibt mehr Zeit für einen gründlichen Preis-, Leistungsvergleich. Bei Problemen an Ort und Stelle steht dem Touristen außerdem ein Ansprechpartner in Deutschland zur Seite.
Zu achten ist darüber hinaus auf einen klar ausgewiesenen Gesamtmietpreis und auf die Rückgabemodalitäten. Alle Vereinbarungen sollten immer schriftlich festgehalten und der Vertrag nie blind unterschrieben werden. Der Mietvertrag sollte neben der Landessprache wenigstens in englischer Sprache verfasst sein. Vorsicht bei der Haftpflichtversicherung: In manchen Ländern unterscheiden sich die gesetzlichen Mindestdeckungssummen erheblich. Die Haftpflicht sollte mindestens eine Million Euro betragen. Ohne eine Vollkasko loszufahren, ist nicht ratsam. Am besten ist es, diese ohne Selbstbeteiligung abzuschließen und auf die Leistungen zu achten. Oft sind Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden oder durch Steinschlag ausgenommen. Eine Diebstahlversicherung lohnt sich, sofern sie nicht in der Vollkasko enthalten ist.
Lokale Autovermieter im Ausland verlangen laut ADAC häufig überhöhte Tankpauschalen. Entweder werden völlig überzogene Tankgebühren berechnet oder die Kunden müssen für den ersten Tankinhalt viel zu viel bezahlen. Daher Vorsicht vor vermeintlichen Schnäppchen! Anbieter, die die Mietbedingungen vorab oder vor dem Buchungsabschluss nicht nennen wollen, sind mit besonderer Vorsicht zu genießen. Vor Fahrtbeginn ist immer zu klären, ob das Fahrzeug mit vollem Tank zurückgegeben werden kann. Teuer kann es werden, wenn das Auto abweichend von der vereinbarten Station zurückgegeben wird.
Der ADAC rät, das Fahrzeug vor der Übernahme genau zu prüfen und sich Mängel schriftlich bestätigen zu lassen. Bei Rückgabe sollte ein Mitarbeiter des Vermieters anwesend sein. Generell gilt: Kein Fahrzeug von einem Vermieter akzeptieren, der nicht vertrauenswürdig erscheint und Finger weg von Fahrzeugen mit offensichtlichen Mängeln.
Artikel vom 27.07.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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