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Wäre 0,0 Promille-Grenze sinnvoll?

Wer Auto fahren will, sollte auf Alkohol am besten ganz verzichten. Die Einführung der 0,0 Promille-Grenze lehnt der ADAC aber entschieden ab, da ein gesetzliches Alkoholverbot am Steuer nicht automatisch zu weniger Alkoholfahrten führt.  	Foto: fotolia/T

Wer Auto fahren will, sollte auf Alkohol am besten ganz verzichten. Die Einführung der 0,0 Promille-Grenze lehnt der ADAC aber entschieden ab, da ein gesetzliches Alkoholverbot am Steuer nicht automatisch zu weniger Alkoholfahrten führt. Foto: fotolia/T

Petra H., Trudering, fragt: Immer wieder verursachen Betrunkene schwere Verkehrsunfälle. Wäre es nicht sinnvoll, endlich die 0,0 Promille-Grenze einzuführen?

Trotz starker Rückgänge in den letzten Jahren zählt alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit noch immer zu den Haupt-unfallursachen und muss deshalb nach Ansicht des ADAC effektiv bekämpft werden. Eine Absenkung der geltenden Promillegrenze von 0,5 auf 0,0 Promille ist nach Ansicht des Clubs dafür aber nicht geeignet, da die meisten alkoholbedingten Verkehrsunfälle in Bereichen von deutlich mehr als 1,5 Promille passieren.

Wer sich aber schon durch den heute geltenden Grenzwert und die damit angedrohten Rechtsfolgen nicht von einer Alkoholfahrt abbringen lässt, wird auch nicht von einem strikten Alkoholverbot erreicht. Statt über neue Grenzwerte zu diskutieren, sollten die geltenden Werte durchgesetzt und dazu die Kontrolldichte erhöht werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit ist es nicht hinnehmbar, dass nur jede 600. Alkoholfahrt entdeckt und angezeigt wird. Hier gibt es ein Umsetzungs- und kein Regelungsdefizit.

Zwar spricht sich auch der ADAC dafür aus, Alkoholkonsum und Fahren strikt zu trennen. Eine Gesetzesänderung lehnt er aber entschieden ab. Denn ein gesetzliches Alkoholverbot am Steuer führt nicht automatisch zu weniger Alkoholfahrten. Dies zeigt der Vergleich mit den europäischen Staaten, in denen eine 0,0 Promille-Grenze gilt, also Estland, Kroatien, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn. Aus verkehrsmedizinischer Sicht führen Alkoholwerte unter 0,3 Promille nicht zu einer relevanten Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit. Wer aber ab 0,3 Promille mit alkoholtypischen Fahrfehlern auffällt, begeht bereits nach geltender Rechtslage eine Straftat und verliert den Führerschein. Ein Verhalten unter Strafe zu stellen, das sich nicht nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt, ist unverhältnismäßig und wird dort nicht befolgt, wo ein Glas Bier oder Wein zum Abendessen gesellschaftlich akzeptiert wird. Statt neuer Gesetze sollten daher im Interesse der Verkehrssicherheit die bestehenden Regelungen verstärkt kontrolliert werden, um die Bevölkerung vor „fahrenden Trinkern“ zu schützen.

Artikel vom 18.05.2011
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