Anfang Mai nehmen die Interviewer mit den Bürgern Kontakt auf

Unterschleißheim · Mitwirkung beim Zensus ist Pflicht

Unterschleißheim · Zum ersten Mal seit 24 Jahren wird in Deutschland wie in der gesamten Europäischen Union wieder eine Volkszählung, der sogenannte Zensus 2011, durchgeführt. Im Gegensatz zu bisherigen Volkszählungen werden diesmal nicht alle Einwohner befragt, sondern deutschlandweit zehn Prozent. Der Landkreis München bildet hier eine einzigartige Ausnahme:

Kein anderer Landkreis in Deutschland hat einen so großen Anteil an Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Da die Befragungen im Rahmen des Zensus überwiegend in diesen Kommunen durchgeführt werden, beträgt der Anteil der zu befragenden Personen im Landkreis sogar 20 Prozent, der höchste Wert im Bundesgebiet. In kreisfreien Städten wie München wurde der Anteil dagegen von vornherein auf fünf Prozent der Bevölkerung festgelegt. Die Befragten wurden mittels eines Zufallsverfahrens gezogen.

Die Ehrenamtlichen sind eigens geschult

Ob man selbst zu den Auskunftspflichtigen gehört, erfährt man durch eine schriftliche Ankündigung eines ehrenamtlichen Interviewers. Die Interviewer wurden speziell geschult. Die Ausgwählten erhalten ab Anfang Mai einen Terminvorschlag. Notfalls empfiehlt sich, einen Ersatztermin vorzuschlagen. Ein persönliches Interview ist nicht zwingend notwendig. Möglich ist auch, den Fragebogen ohne Beisein des Interviewers auszufüllen. Dies kann sowohl schriftlich als auch über das Internet erfolgen.

Zu beachten ist hier allerdings, dass der Interviewer die Fragebögen nicht einfach in den Briefkasten werfen darf: Auch wenn man den Bogen selbstständig ausfüllen möchte, muss man dem Interviewer bei Übergabe Namen und Geburtsdatum mitteilen – auch für jedes weitere Mitglied des Haushalts. Nur so lassen sich die Fragebögen später korrekt zuordnen. Grundsätzlich ist für jede an einer Anschrift wohnhafte Person ein Fragebogen auszufüllen, auch für Kleinkinder und Personen mit Nebenwohnsitz. Ein volljähriges Haushaltsmitglied darf auch für alle weiteren Haushaltsmitglieder Auskünfte erteilen.

Mitwirkung ist Pflicht: Jeder Interviewer wird zwei Kontaktversuche mit einem Haushalt vornehmen. Trifft er zwei Mal niemanden an, wird das Verfahren vom Landratsamt durchgeführt; zunächst in Form von Erinnerungen und Mahnungen, bei Verweigerung ist auch die Verhängung einesZwangsgeldes möglich.

Daten werden anonymisiert

Alle Daten werden auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 sowie auf Grund gesetzlicher Anordnungen nur anonymisiert ausgewertet. Die Erhebung von Name und Anschrift erfolgt nur zur Prüfung, ob der Auskunftspflicht nachgekommen wird. Anschließend werden diese Angaben gelöscht. Bürger, die Fragen zum Zensus und zur Mitwirkungspflicht haben, können sich an die Erhebungsstelle im Landratsamt München wenden unter der Telefonnummer 0 89/ 62 21 29 11, oder mit E-Mail an die Adresse Zensus@LRA-M.bayern.de.

Artikel vom 02.05.2011
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