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Nachweis für unterlassenes Blinken?

Nicht geblinkt? Bei Bagatellschäden helfen nur Zeugenaussagen.  	Foto: ADAC

Nicht geblinkt? Bei Bagatellschäden helfen nur Zeugenaussagen. Foto: ADAC

Dr. Thomas T, aus Dachau fragt: Blinkmuffel sind eine große Gefahr im Straßenverkehr. Kann nach einem Crash technisch nachgewiesen werden, ob ein Blinker in Betrieb war?

Unter bestimmten Voraussetzungen. Ist der Blinker in Betrieb, erhitzt sich der dünne Glühfaden des Blinkerlämpchens. Kommt es zum Unfall und Zersplittern der Birne, schmelzen Glaspartikel in den Glühdraht ein, die später unter dem Mikroskop von einem Sachverständigen nachgewiesen werden können. Dieses Verfahren ist jedoch äußerst aufwändig und wird allenfalls dort betrieben, wo es um schwere Straftaten wie beispielsweise fahrlässige Tötung geht. Zudem stößt die Methode bei LED-Leuchten, oder wenn das Glühlämpchen unversehrt bleibt schnell an ihre Grenzen. Bei Einsatzfahrzeugen von Polizei oder Rettungsdienst zeichnet ein so genannter Unfalldatenspeicher auf, wenn der Blinker gesetzt wird. Ist kein technischer Nachweis möglich – und das ist die Regel – ist derjenige in der Beweispflicht, der sich auf den Verstoß beruft. In dem Fall können Zeugen helfen. Kommt es zum Crash, weil der Blinker nicht gesetzt wurde, sollte man deshalb Name und Anschrift unbeteiligter Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger notieren, die das Unfallgeschehen beobachtet haben. Die Bewertung der Zeugenaussagen ist dann Aufgabe des Gerichts. Blinkverweigerer stellen tatsächlich ein großes Unfallrisiko dar. Immerhin jeder dritte deutsche Autofahrer fällt unter die Kategorie „Blinkmuffel“, hat eine Studie des ADAC ergeben.

Der Grund: Viele Autofahrer sind sich der Gefahren gar nicht bewusst oder fühlen sich vermeintlich sicher, das Geschehen völlig unter Kontrolle zu haben, so die Erklärung von Verkehrspsychologen. Zudem wird ein vergessener Blinker immer noch als Bagatelle abgetan. Wird ein Blinkmuffel erwischt, muss er mit zehn Euro Geldbuße rechnen, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit 30 Euro.

Artikel vom 13.04.2011
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