Alterskontrollscheibe: Kein Alkohol an Jugendliche

München · Kontrolle muss sein

München · In der Hektik des Kassierens ist die Alterskontrolle bei Kunden, die Alkohol kaufen, oft umständlich und wird deshalb häufig unterlassen.

Die Entscheidung, ob der jugendliche Käufer schon 18 Jahre alt ist und Spirituosen kaufen darf oder etwas jünger, aber mindestens über 16 Jahre alt ist, und Bier, Wein und Sekt erwerben kann, treffen Angestellte an den Kassen oft nur aufgrund des äußeren Eindrucks. Aber der kann leicht täuschen.

Eine Scheibe zeigt sofort das Alter

Dabei können Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz für den Verkäufer teuer sein: Die Bußgelder liegen zwischen 200 und 5.000 Euro. »In der Praxis zeigt sich, dass immer noch zu locker mit der Alterskontrolle bei der Abgabe von Tabakwaren und Alkohol umgegangen wird«, sagt Thomas Krug vom Kreisjugendamt München. Der Jugendhilfereferent, der auch für den Jugendschutz im Landkreis München zuständig ist, reagiert damit auf Meldungen aus der Bevölkerung über die leichtfertige Handhabung der Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche. Für Kassenkräfte, die beim Blick auf den Ausweis das Kopfrechnen scheuen, gibt es ein Hilfsmittel: Die Alterskontrollscheibe.

Nur das Datum täglich einstellen

Die Geburtsdaten des Personalausweises müssen nur mit dem Tagesdatum verglichen werden. Es dauert nur Sekunden, und dem Verkäufer ist klar, wie alt der jugendliche Kunde ist, ohne nachrechnen zu müssen. Das Verkaufspersonal braucht nur das Datum der Alterskontrollscheibe täglich einzustellen und sich beim Kassieren immer den Ausweis zeigen lassen.

Von sofort an sind die neuen Alterskontrollscheiben für Gewerbetreibende wie Tankstellenpächter, Getränkemarktinhaber und Lebensmittelmärkte beim Kreisjugendamt München unter der Nummer 089/62 21-28 32 erhältlich.

Artikel vom 12.04.2011
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