Eigentümer haften

Ottobrunn · Das Ordnungsamt informiert

Ottobrunn · Zurückschneiden von Ästen und Zweigen – Die Gemeinde Ottobrunn bittet alle Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken darauf zu achten, dass ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Straßenfront rechtzeitig zurück geschnitten werden.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Übersicht an Straßenkreuzungen und Einmündungen durch Überwuchs nicht beeinträchtigt wird und Verkehrszeichen nicht verdeckt werden. Fuß- und Radwege müssen gefahrlos benutzbar sein und dürfen nicht durch überhängende Äste und Zweige eingeengt werden. Bitte achten Sie auch auf dürre Äste, vor allem, wenn sie über die Grundstücksgrenze ragen. Ein ordnungsgemäßer Rückschnitt liegt in Ihrem eigenen Interesse, da Sie für Unfälle von Fußgängern oder mit Kraftfahrzeugen, die auf überhängende Zweige zurückzuführen sind, haften.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt (Tel. 608 08-505, E-Mail: ordnungsamt@ottobrunn.de).

»Roter Punkt« an Fahrzeugen

Wurde ein Fahrzeug ohne Zulassung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt oder ist es fahruntauglich, kennzeichnet die Polizei dieses Fahrzeug mit einem »Roten Punkt«. Der Fahrzeughalter wird durch diese Kennzeichnung aufgefordert, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen. Kommt der Halter dieser Aufforderung innerhalb der Frist von vier Wochen nicht nach, informiert die Gemeinde das Landratsamt München. Dieses führt eine Halterermittlung durch und beauftragt ein Abschleppunternehmen mit der Beseitigung des Fahrzeuges. Für die Kosten der Fahrzeugbeseitigung sowie die möglicherweise notwendige Entsorgung muss der aktuelle Fahrzeughalter oder bei bereits stillgelegten Fahrzeugen – der frühere Halter aufkommen.

In Ottobrunn wurden im vergangenen Jahr 45 »Rote Punkte« angebracht, lediglich vier Fahrzeuge wurden innerhalb der Frist nicht entfernt und somit vom Landratsamt weiter bearbeitet. Sollten Sie feststellen, dass ein Fahrzeug widerrechtlich auf einer öffentlichen Verkehrfläche abgestellt wurde und/oder fahruntauglich ist, dann melden Sie dies bitte der Polizeiinspektion 28 (Telefon 26 98 00) oder dem Ordnungsamt (Telefon 608 08-505, E-Mail: ordnungsamt@ottobrunn.de). Vielen Dank. MO

Artikel vom 06.04.2011
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