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Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad?

Vroni W. aus Baldham fragt: Meine Cousine möchte ihren vierjährigen Sohn auf dem Motorrad mitnehmen. Ist das denn erlaubt?

Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad eher nebenbei: Nach § 35a Absatz 9 StVZO müssen Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein. Hierfür sind nach § 61 StVZO Fußstützen und Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben. Fehlt ein solcher Sitz, so dürfen Kinder unter sieben Jahren nur mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder ähnliches dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können. Demzufolge dürfen Kinder nicht auf dem Tank oder auf dem Schoß mitgenommen werden. Ein Kind gehört – wie jeder andere Beifahrer auch – immer hinter den Fahrer! Das mitfahrende Kind muss ebenso wie der Fahrer einen Schutzhelm tragen und sollte groß genug sein, um die Fußrasten zu erreichen und kräftig genug, um sich am Fahrer festzuhalten. Für die Mitnahme in einem Beiwagen gibt es keine speziellen Vorgaben für die Sicherung.

Für verantwortungsbewusste Eltern stellt sich jedoch in erster Linie die Gewissensfrage: Kann und will ich das deutlich erhöhte Unfallrisiko akzeptieren? Auf dem Motorrad ist man allein schon durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer in hohem Maße zusätzlich gefährdet. Zudem geht ohne den ausdrücklichen Wunsch und Zustimmung des Kindes nichts – und ohne spezielle Heranführung an das Motorrad fahren ebenfalls nicht. Der kleine Sozius sollte genau wissen, was bei einer Kurvenfahrt in Schräglage passiert und wie er sich zu halten und verhalten hat. Wenn man sich verdeutlicht, welche „Aussicht“ für ein kleineres Kind auf dem Motorrad gegeben ist, fällt ein klares „nein“ noch leichter.

Artikel vom 16.03.2011
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