Verlegung kontra Barrierefreiheit

Oberföhring · Streitobjekt Bushaltestelle

Oberföhring · Den Vorschlag der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), die Bushaltestelle St. Emmeram in Oberföhring, Linie 188 in Richtung Daglfing, um 25 Meter bis kurz vor die Ampel auf die Fahrbahn zu verlegen, hatte der Bezirksausschuss unter anderem wegen drei zu fällender Linden und der bestehenden Bucht, die »auch behindertengerecht ausgebaut werden könnte«, bereits abgelehnt.

Nunmehr wandte sich das Sozialreferat wegen der Entscheidung an die Kommunalpolitiker, erläuterte die Nachteile der bestehenden und die Vorteile der geplanten Haltestelle.

Der städtische Behindertenbeirat, der Behindertenbeauftragte und der Beraterkreis Barrierefreies Planen und Bauen, vertreten durch Geschäftsführerin Brigitte Neumann-Latour, stellte frustriert fest: »Die Entscheidung, die Haltestelle nicht zu verlegen, wurde getroffen, obwohl der MVG die aus unserer Sicht schlüssigen Argumente für die Verlegung dargelegt hat. Außerdem entspricht das Vorhaben den rechtlichen Vorgaben und dem Willen des Stadtrats.« Weiter sei, so Neumann-Latour, »die Umsetzung von barrierefreien Maßnahmen gesetzlich festgelegt«. Und abschließend heißt es in dem Brief: »Wir hoffen sehr, dass Sie nach nochmaligem Abwägen der inhaltlichen Argumente zu einem anderen Ergebnis kommen, damit sich durch die Baumaßnahme die Situation für ältere und mobilitätsbehinderte Menschen verbessert.«

Sämtliche Vorteile listet der Beraterkreis Barrierefreies Bauen und Planen auf. Problemlos möglich wäre folglich ein kantenreines Anfahren, ein Ausbau mit taktilen sogenannten Auffindestreifen sowie die Errichtung eines Wartehäuschens. Außerdem würde die Sicherheit für Umsteiger durch die Lage des unmittelbar an der Ampel befindlichen Überwegs verbessert, befürchtete wilde Straßenquerungen verhindert, so Gunnar Heipp, als MVG-Leiter Strategische Planungsobjekte verantwortlich für den Bau der Tram nach St. Emmeram. Und: Für die drei zu fallenden Bäume würden zwei am neuen und zwei am alten Haltestellenstandort angepflanzt.

ikb

Artikel vom 02.03.2011
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