Parken auf dem Gehsteig: Moosacher macht seinem Unmut im BA Luft

Moosach · Slalom um die Autos

Der Moosacher Polizeichef Klaus Kellerer (r.) gab dem Bürger Recht. Er betonte jedoch, dass aus Vernunftsgründen oft nichts anderes übrig bleibe. F.: ws

Der Moosacher Polizeichef Klaus Kellerer (r.) gab dem Bürger Recht. Er betonte jedoch, dass aus Vernunftsgründen oft nichts anderes übrig bleibe. F.: ws

Moosach · Ach, das Leben könnte so schön und einfach sein: Es müsste endlich überall genügend Parkplätze geben. Dann »bräuchte ich als Fußgänger nicht Slalom laufen um Autos, die auf dem Gehsteig parken«, ärgert sich ein Bürger, der in der Nähe des Moosacher Bahnhofs wohnt.

Der Stadtteil-Bewohner beklagt nun öffentlich die Unsitte, dass in den Quartiersstraßen zahlreiche Fahrzeuge mit zwei Rädern auf dem Gehweg abgestellt seien. Das sei kein Thema, wenn die Autos in einer Reihe stehen und vor allem auf dem Bürgersteig genügend Platz für Fußgänger, Leute mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer sei. Doch leider sei für die Passanten oftmals kein Durchkommen mehr, wie etwa in der Hirschstraße, wo »der Gehweg für Fußgänger nicht zu nutzen ist.« Voller Verärgerung wandte sich der Bürger immer wieder an die örtliche Polizei und beschwerte sich über die Falschparker – allerdings ohne Erfolg.

Die Aussage der Beamten sei immer die gleiche: Wenn trotz des Gehsteigparkens für die Fußgänger genügend Platz auf dem Trottoir bleibe, dann schreite die Polizei nicht ein. Was dem Bürger unverständlich ist: Denn im Gesetz gebe es immerhin ein Schutzrecht, wonach die Gehsteige frei bleiben müssten.

Klaus Kellerer, Leiter der Polizeiinspektion 44 Moosach, gibt dem Mann sogar Recht: »Rein nach dem Gesetz hat ein Auto eigentlich auf dem Gehweg nichts verloren. Doch aus Vernunftsgründen bleibt nichts anderes übrig als das Gehsteigparken bis zu einem gewissen Grad zu dulden.« In vielen Fällen seien die Straßen zu schmal, damit die Autos auf beiden Seiten komplett auf der Fahrbahn stehen können, also mit allen vier Rädern. Für den fließenden Verkehr und insbesondere für die Rettungsfahrzeuge sei dann ein Durchkommen kaum oder nicht möglich. In letzter Konsequenz würden also eine Menge Parkplätze wegfallen, wenn man die Autos nur noch auf einer Straßenseite abstellen könne, argumentiert der Moosacher Polizeichef. Aus diesem Grund dulde man im Interesse der Anwohner bis zu einem gewissen Grad das Gehsteigparken, wenn auf dem Bürgersteig die Restgehwegbreite von etwa einem Meter erhalten bleibe.

Man müsse einen Kompromiss finden zwischen den Belangen des Fußgängers (dass sie ungehindert mit Kinderwagen oder Rollstuhl den Gehsteig benützen könnten) und den Belangen des fließenden Verkehrs: »Ein Löschzug der Feuerwehr muss nachts problemlos durchkommen«, betonte der Inspektionsleiter. Dieser Kompromiss werde im Übrigen vom bayerischen Innenministerium so getragen. Andere Polizeiinspektionen in München »handhaben das ebenso«, stellt Kellerer klar. Wenn ein Autofahrer jedoch sein Fahrzeug rücksichtslos auf dem Bürgersteig abstelle, dann schreite die Polizei ein. Solche Beschwerden von Bürgern erreichten immer wieder die Inspektion – kaum hingegen wegen des üblichen Gehwegparkens.

Der Beschwerdeführer aus dem Bereich des Moosacher Bahnhofsvorplatzes drängt indes darauf, dass sich Stadtverwaltung und Polizei in dieser Frage gemeinsam um einen Konsens bemühen und für Verbesserungen sorgen müssten. »Mir geht es um eine Lösung«, betont der Bürger – das sei der Hauptgrund seiner Beschwerden.

Wally Schmidt

Artikel vom 22.02.2011
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