Polizei: »Man kommt sich vor wie Don Quijote«

Johanneskirchen · Ärgernis Dauerparker

Gewerbliche Fahrzeuge, Wohnwagen und Werbeanhänger blockieren beidseitig der Johanneskirchner Straße die Stellplätze.	Foto: ikb

Gewerbliche Fahrzeuge, Wohnwagen und Werbeanhänger blockieren beidseitig der Johanneskirchner Straße die Stellplätze. Foto: ikb

Johanneskirchen · »Da können wir leider fast nichts machen. Wir versuchen, die Sache in den Griff zu kriegen, aber eine endgültige Lösung kann niemand versprechen.« Dieses Fazit von Polizeihauptkommissar Karl Schneid von der Inspektion Bogenhausen zur Parkplatzsituation entlang der Johanneskirchner Straße ist ernüchternd,…

… viele frustrierte Anlieger werden weiterhin verärgert sein ob der vielen Dauerparker. Das Problem besteht seit Jahren, immer wieder wird der Bezirksausschuss (BA) mit Beschwerdeschreiben der Bürger konfrontiert. Anwohner Wolfgang Büchler monierte jetzt schriftlich gegenüber den Kommunalvertretern: »Die in beiden Richtungen zweispurig verlaufende Straße ist immer mit gewerblich genutzten Fahrzeugen verstellt. Dem fließenden Verkehr stehen dadurch nur noch 50 Prozent der Fahrbahnkapazität zur Verfügung«. Die Meinung steht stellvertretend für die Auffassung der meisten Anlieger. Die Situation ist nach einer Ortsbesichtigung in der Tat prekär: »Ein Parken vor dem Ladenzentrum an der Ecke Cosima-/Johanneskirchner Straße ist nahezu unmöglich, weil die Parkflächen von nicht hier ansässigen Dauerparkern mit ihren Firmen- und Campingfahrzeugen, mit Wohnwagen und Pkw-Anhängern zugestellt sind«, so Büchler, der auf der Seite vom Ladenzentrum bis zur Sportanlage an einem Tag 14 Dauerparker registrierte. Und: »Um 6 Uhr morgens ist die Johanneskirchner- von der Freischütz- bis zur Ampelanlage an der Cosimastraße komplett zugeparkt«. Bei den abgestellten Pkw-Anhängern handelt es sich übrigens überwiegend um Anhänger mit Reklameaufschriften.

Wie Schneid erklärt, ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken nicht verboten. Mehrfach kontrollieren er und seine Kollegen, prüfen an Hand des Ventilstands der Räder, ob das Fahrzeug bewegt worden ist. »Trifft dies innerhalb von 14 Tagen nicht zu, besteht eine Ordnungswidrigkeit, die 20 Euro Bußgeld zur Folge hat«, erläuterte Schneid dem Gremium und meinte: »Da kommt man sich vor wie Don Quijote«.

Martin Tscheu, Vorsitzender des Unterausschusses Verkehr, konnte dies bestätigen. Beim Versuch, das Problem mit den Verantwortlichen einer Autovermietung zu erörtern, »bin ich einfach rausgeschmissen worden, man hat mir mit dem Anwalt gedroht. So etwas habe ich noch nie erlebt«. Trotz aller Widrigkeiten geben die Lokalpolitiker nicht auf. Doch ob das angekündigte Schreiben etwas bewirkt, dürfte zweifelhaft sein.

ikb

Artikel vom 22.02.2011
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