BA will Anlagenaufsicht

Giesing · Ärger mit Hunden

Giesing · Auf Giesings Grünarealen geht derzeit offenbar bei einigen Bürgern die Angst vor den Hunden, aber insbesondere auch vor deren Haltern um. Während der letzten Sitzung des Bezirksausschusses Obergiesing-Fasangarten verlangte ein anwesender Giesinger Bürger mit Blick auf die Vierbeiner und ihre Herrchen wie Frauchen eine künftig »effizientere Anlagenaufsicht«.

Es müssten rigoros gebührenpflichtige Verwarnungen verhängt werden, wenn etwa der Hund in der gepollerten Zone nicht am Band geführt werde oder der Hundehalter die Exkremente seines Tieres nicht aufsammle und mitnehme. Auch auf Nachfrage des örtlichen BA-Vorsitzenden Horst Walter (SPD) wollte der Mann seinen Namen und seine Anschrift nicht öffentlich machen. »Ich habe inzwischen regelrecht Angst vor den Hundehaltern«, berichtete er über seinen Gemütszustand. »Wenn man die Hundehalter freundlich auf ein Fehlverhalten aufmerksam macht, dann erntet man nur Beschimpfungen«, erzählt er aus der Praxis. »Neun von zehn Hunden laufen auch in den gepollerten Bereichen frei und behindern so andere Parkbesucher – das kann doch nicht so bleiben«, echauffierte sich der Mann. Eine Sachlage, die dem BA nur zu gut bekannt ist. Erst wieder in der jüngeren Vergangenheit war es besonders im runderneuerten Weißenseepark und entlang der Grünanlage am Walchenseeplatz zu Auseinandersetzungen gekommen. »Was viele nicht wissen – auch in nicht gepollerten Bereichen sind Hundehalter an die Bestimmungen der städtischen Grünanlagensatzung gebunden«, hob Walter den mahnenden Zeigefinger in Richtung uneinsichtiger Hundefreunde. »Die Hinterlassenschaften des eigenen Vierbeiners müssen ohnehin immer eingesammelt werden.« Der Antrag auf eine stärkere Kontrolle und Ahndung wurde im BA einhelliger begrüßt. Das Gremium will per einstimmigem Votum die Stadt deshalb prüfen lassen, ob diese ihre Grünanlagenaufsichten künftig nicht mit verbesserten Vollmachten ausstatten könne. Nach Sicht des BA wäre es sinnvoll, wenn Aufsichten von sich aus gebührenpflichtige Verwarnungen aussprechen könnten.

HH

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Artikel vom 16.02.2011
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