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Wie ist die Abgabe von E10 geregelt im In- und Ausland?

ADAC-Experte Thomas Schwarz

ADAC-Experte Thomas Schwarz

Martin S. aus Pasing fragt: Kann man davon ausgehen, dass neben E10 an den Tankstellen auch langfristig die bisherigen Kraftstoffe abgegeben werden? Und wie ist die Verfügbarkeit im Ausland geregelt?

Die neue Verordnung sieht vor, dass jede Tankstelle, die Super E10 anbietet, auch Super E5 vorhalten muss. Und zwar ohne zeitliche Befristung! Gleiches gilt für Super Plus. Wird also Super Plus E10 angeboten, muss der Autofahrer parallel die Wahlmöglichkeit zu Super Plus E5 haben. Sonderregelungen sind nur in Ausnahmefällen angedacht, etwa für sehr kleine Tankstellen. Somit können Sie davon ausgehen, auch in weiterer Zukunft in gewohnter Weise „normalen“ Kraftstoff zu bekommen. Die Vorhaltepflicht könnte nur durch eine Änderung der Verordnung zurückgenommen werden, wovon aber nach aktuellem Planungsstand nicht auszugehen ist. Damit geht Deutschland über die Vorgabe der EU, die die obligatorische Ausgabe von E5-Treibstoffen nur bis 2013 verlangt.

Wenn Sie über die Landesgrenzen hinaus unterwegs sind, ist die Verfügbarkeit aber derzeit noch sehr unklar. Eigentlich müssten zwar alle EU-Mitgliedsstaaten seit Ende 2010 den maximal zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff von 5 Prozent (E5) auf 10 Prozent (E10) anheben. Bis dato hat jedoch nur Frankreich E 10 flächendeckend eingeführt. Nachdem im Ausland bezüglich E10 noch unterschiedliche nationale Kraftstoffnormen gelten, führt das teilweise zu abweichenden Hersteller-Freigaben. Solange die EU-Norm nicht flächendeckend umgesetzt ist, sollten Sie daher beim Tanken im Ausland besser die bewährte E5-Zapfsäule ansteuern.

Artikel vom 09.02.2011
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