Haar wirbt für Einzugsermächtigung

Haar · Grundsteuer fällig

Haar · Seit dem Veranlagungsjahr 2008 hat die Gemeinde Haar den jährlichen Versand der Grundsteuerbescheide eingestellt. Neue Bescheide werden nur noch dann verschickt, wenn es Änderungen gibt.

Ansonsten behalten die Bescheide des Jahres 2008 ihre Gültigkeit. Die Fälligkeitstermine sind in den Bescheiden ausgewiesen. Liegt der Gemeinde eine Einzugsermächtigung vor, wird der Betrag automatisch jeweils zum 15. Februar, Mai, August und November vom Konto des Steuerpflichtigen abgebucht.

Sofern keine solche Einzugsermächtigung erteilt wurde, bittet die Kämmerei der Gemeinde die Steuerpflichtigen, die Seuer rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen zu überweisen oder einzuzahlen, um Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu vermeiden.

Kämmerer Günter Rudolf wirbt dafür, dass die Grundeigentümer der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilen. Die meisten Betroffenen haben dies bereits getan. »Steuertermine können so nicht versäumt werden, neben der Kostenersparnis ein Vorteil für die Bürger, deren Papierflut im heimischen Briefkasten auch etwas eingedämmt wird.«

Fagen zur Gundsteuer beantwortet bei der Gemeinde Haar die Mitarbeiterin Frau Nöthel unter der Telefonnummer 0 89 /46 00 22 32.

Artikel vom 02.02.2011
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