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Schäden durch Schlaglöcher

ADAC Verkehrs-Experte Josef Maurus.

ADAC Verkehrs-Experte Josef Maurus.

Herrmann P., Oberhaching, fragt: Wer muss bei Schäden am Auto durch Schlaglöcher aufkommen?

Theoretisch kann die jeweilige Kommune zum Schadensersatz herangezogen werden. Allerdings stellen die Behörden an den betroffenen Stellen meist Warnschilder auf und verhängen Tempolimits. Damit können sie nicht mehr belangt werden, weil sie ihrer Hinweispflicht nachgekommen sind. Im Klartext heißt dies: Bei Schäden am Auto durch Schlaglöcher bleibt der Betroffene auf den Reparaturkosten in aller Regel sitzen. Nur in ganz seltenen Fällen sprechen die Richter bei einer Verhandlung dem geschädigten Autofahrer Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn es sich um ein besonders tiefes und breites Loch handelt oder die Bodenvertiefung massiv die Verkehrssicherheit gefährdet.

Wer seine Schadensersatzforderungen geltend machen möchte, sollte unbedingt Beweise sichern. Fotos von der Unfallstelle, dem Schlagloch und den Schäden am Auto können vereinzelt eine Klage zum Erfolg bringen. Vor allem die angespannte Lage bei den Kommunalfinanzen ist nach Ansicht des ADAC mitverantwortlich für die stark wachsende Zahl an Schlaglöchern. Grund für den maroden Fahrbahnbelag ist mitunter, dass in den vergangenen Jahren viel zu wenig in den Straßenbau inves­tiert wurde. Aufgrund klammer Kassen haben Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren nur fünf Milliarden Euro in den kommunalen Straßenbau gesteckt, tatsächlich nötig wären jährlich jedoch rund acht Milliarden Euro. Anstatt den Fahrbahnbelag nachhaltig zu sanieren, werden die Löcher bestenfalls provisorisch geflickt. Welches Ausmaß die Schäden in diesem Jahr haben, zeigt sich erst nach dem Winter. Fatal ist das derzeitige Tauwetter. So tritt Wasser in den Unterbau des Straßenbelags ein. Sobald es wieder friert, sprengt der Frost die Straßen und aus einem anfänglichen Riss entsteht ein Schlagloch.

Der ADAC fordert daher grundsätzlich, wieder mehr finanzielle Mittel für den Straßenbau zur Verfügung zu stellen.

Artikel vom 19.01.2011
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