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Freie Fahrt für Radfahrer im Stau?

ADAC-Verkehrs-Experte  Josef Maurus antwortet.

ADAC-Verkehrs-Experte Josef Maurus antwortet.

Peter Stimmer, München fragt: Ich stand letztens im Stau und ein Radfahrer hat sich rechts an meinem Auto vorbeigequetscht. Fast hätte er dabei mein Auto beschädigt. Darf er sich im Stau durchschlängeln?

Ein Radfahrer darf rechts an einer stehenden Schlange vorbeifahren. Dieses Privileg ist jedoch mit Einschränkungen verbunden. Die Fahrzeuge auf der Straße müssen tatsächlich stehen. Wenn die Schlange fährt, ist das Vorbeifahren rechts davon nicht erlaubt. Der Radfahrer darf immer nur mit mäßiger Geschwindigkeit an den Wagen vorbeifahren. „Mäßig“ bedeutet „sehr langsam“.

Mit sportlicher Geschwindigkeit darf niemand rechts an der Schlange vorbeifahren. Wer rechts an der stehenden Schlange vorbeifährt, muss zudem einen ausreichenden Abstand einhalten. Da die Fahrzeuge stehen, kann der Abstand kleiner sein als im fahrenden Verkehr. Kommt es aber zu einem Sturz und einem Schaden, ist meist der Radfahrer schuld. Die Autofahrer müssen beim Halten keine Radler-Gasse freilassen. Das Durchschlängeln zwischen zwei Spuren ist Radlern nicht erlaubt. Der Radfahrer kann einen Stau auch links überholen, wenn die Voraussetzungen für ein Überholmanöver gegeben sind. Bei Gegenverkehr ist das meist nicht der Fall. Ohne Gegenverkehr kann der Radfahrer links an der Schlange vorbeifahren.

Als stehender Autofahrer hat man keinerlei Grund sich über das Überholmanöver zu beschweren. Beim Anfahren muss man als Autofahrer warten, bis der Radfahrer sich wieder rechts eingeordnet hat, und darf nicht rechts am Rad vorbeifahren. Gegenüber dem entgegenkommenden Verkehr hat der Radfahrer dabei keine Sonderrechte. Einfach auf dem Mittelstreifen zu überholen und darauf zu vertrauen, dass der Gegenverkehr sich vorbeiquetscht, ist weder erlaubt, noch zu empfehlen.

Artikel vom 12.01.2011
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