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Mit roter Plakette in Umweltzone
München · Schonfrist vorbei
Nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette dürfen innerhalb des Mittleren Rings verkehren. Foto: Archiv
München · Mit Beginn des neuen Jahres werden auch Fahrten von Fahrzeugen mit roter Plakette in der Umweltzone mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Während einer dreimonatigen Übergangszeit blieben Fahrzeuge mit roter Plakette in der Umweltzone noch unbeanstandet.
Diese Schonfrist ist nun vorbei. Mit der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit trat am 1. Oktober 2010 eine Verschärfung der Umweltzone in Kraft. Damit dürfen neben Fahrzeugen ohne Plakette auch solche mit einer roten Plakette nicht mehr innerhalb des Mittleren Ringes fahren. Fahrten auf dem Mittleren Rings sind hingegen nach wie vor erlaubt.
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