Leser fragen, Experten raten...

Nebelscheinwerfer auch bei Schnee?

ADAC-Experte  Josef Maurus.

ADAC-Experte Josef Maurus.

Simon B., Giesing, fragt: Macht es Sinn, die Nebelscheinwerfer auch bei starkem Schneetreiben ein­zuschalten?

Durchaus, da sich durch starken Schneefall die Sichtverhältnissen oft stark verschlechtern. In solchen Extremsituationen können die nach vorne gerichteten Nebelscheinwerfer ein echter Sicherheitsgewinn sein. Da sie weit unten am Fahrzeug angebracht sind, können sie die Fahrbahnausleuchtung deutlich verbessern, was dem Autofahrer hilft, sich besser an der Fahrbahnmitte bzw. der seitlichen Begrenzungslinie zu orientieren. Aber nicht immer! Wenn Sie das Gefühl haben, dass sich die Sicht nicht verbessert oder Sie selbst geblendet werden, sollten Sie auf die zusätzlichen Strahler verzichten. Sobald der Schneefall nachlässt und sich die Sichtverhältnisse wieder bessern, müssen Sie sie ohnehin ausschalten. Nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Schneefall, Regen oder Nebel erlaubt der Gesetzgeber die Verwendung. Außerdem dürfen sie ausschließlich in Kombination mit dem Stand- oder Abblendlicht leuchten.

Anders ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte geregelt. Die rote, rückstrahlende Leuchte darf laut Straßenverkehrsordnung nur bei Nebel eingeschaltet werden. Und auch nur, wenn die Sichtweite unter 50 Metern beträgt. Liegt die Sichtweite darüber, gehen die Experten davon aus, dass das Signalbild der Heckleuchten noch ausreicht, um den rückwärtigen Verkehr zu warnen. Mindestens genauso wichtig ist aber in dieser Jahreszeit das Thema Abstand. Besonders bei Minustemperaturen und winterlichen Verhältnissen sollten Autofahrer die Distanz zum Vordermann erhöhen, so dass die bewährte Faustregel „Sichtweite ist gleich Sicherheitsabstand“ entsprechend großzügig eingehalten wird. Und nicht zu vergessen, der Faktor Zeit! Ist mit schlechter Sicht zu rechnen, sollte man unbedingt frühzeitig los fahren, um leichtsinnige Fahrfehler durch Stress und Hektik zu vermeiden.

Artikel vom 29.12.2010
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