Räum- und Streupflicht auf Gehwegen

Ottobrunn · Den Mitmenschen zuliebe

Sind Schneemassen im Anliegerbereich nicht mehr zu lagern, können sie auf der hierfür zur Verfügung stehenden Fläche hinter dem Wertstoffhäuschen an der Putzbrunner Straße deponiert werden.	Grafik: MO

Sind Schneemassen im Anliegerbereich nicht mehr zu lagern, können sie auf der hierfür zur Verfügung stehenden Fläche hinter dem Wertstoffhäuschen an der Putzbrunner Straße deponiert werden. Grafik: MO

Ottobrunn · Jeden Winter gehen in der Gemeindeverwaltung Hinweise und Beschwerden ein, dass viele Anlieger ihrer Räum- und Streupflicht nicht oder nur sehr ungenügend nachkommen. Menschen mit Gehbehinderungen oder solche, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind, haben besonders stark darunter zu leiden und müssen oft auf dicht befahrene Straßen ausweichen.

Daher der Appell der Gemeinde: Rechtzeitig und ordnungsgemäß Eis und Schnee von den Gehwegen entfernen, damit erspart man sich unter Umständen Schadenersatzforderungen. Außerdem stellt die Missachtung der Räum- und Streupflicht eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,- Euro geahndet werden.

Menschen, die nicht in der Lage sind selbst zu räumen, sollten sich nach Möglichkeit mit Nachbarn absprechen und diese um Hilfe bitten oder Dritte (zum Beispiel eine Firma) damit beauftragen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes per Telefon 608 08-116 oder per E-Mail ordnung@ottobrun.de gerne zur Verfügung. MO

Artikel vom 16.12.2010
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