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Sind auch ältere Kindersitze sicher?

ADAC-Experte Christian Adler

ADAC-Experte Christian Adler

Ich habe einen Kindersitz, der schon etwas älter ist. Kann ich ihn bedenkenlos verwenden, wenn gelegentlich mein Enkelkind im Auto mitfährt?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Ihr Enkelkind in einem guten gebrauchten Kindersitz zu sichern. Gerade wenn das Rückhaltesystem nur selten zum Einsatz kommt macht das durchaus Sinn. Allerdings sollten Sie sich vorab vergewissern, ob bzw. welcher Prüfnorm das System entspricht. Denn auch hier gibt es ein „Verfallsdatum“. Wenn Sie sich den Sitz näher anschauen, sollte ein Aufkleber oder ein Aufnäher mit einem eingekreisten „E“ und dem deutlichen Aufdruck „ECE R 44“ angebracht sein. Dahinter verbirgt sich eine Typprüfung, die besagt, dass der Sitz spezielle sicherheitsrelevante Eigenschaften erfüllt.

Ohne diesen Europa einheitlichen Prüfnachweis darf ein Kindersitz weder verkauft noch verwendet werden. Entscheidend sind dabei die ersten beiden Ziffern der Prüfnummer unter dem „E“ auf dem orangeroten Aufkleber. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen neuen oder einen gebrauchten Sitz verwenden. Beginnt die Zahlenkombination mit „03“ oder dem neuesten Sicherheitsstandard „04“, können Sie den Sitz bedenkenlos einsetzen. Fängt die Zahlenfolge mit „01“ oder „02“ an, erfüllt er modernen Sicherheitsanforderungen nicht mehr und sollte ausrangiert werden.

Wer trotzdem ein Kind darin transportiert, setzt nicht nur dessen Sicherheit aufs Spiel und riskiert zudem ein Bußgeld (30 Euro). Nicht zu verwechseln sind die zweistelligen Kennzahlen mit der kleinen Ziffer unmittelbar am „E“. Sie weist lediglich auf den EU-Staat hin, in dem die Prüfung stattgefunden hat. Die „1“ steht für Deutschland.

Unabhängig vom Alter sollten auch neuere Kindersitze, nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden, da das Material ermüdet und die Sicherheit der Kids nicht mehr gewährleistet ist. Nach einem Unfall oder wenn der Sitz deutliche Verschleißspuren aufweist, sollte er in jedem Fall ersetzt oder zumindest von einem Experten überprüft werden.

Artikel vom 15.12.2010
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