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Rechtsfahrgebot

ADAC-Verkehrs-Experte Josef Maurus antwortet.

ADAC-Verkehrs-Experte Josef Maurus antwortet.

Schmidbauer, München, fragt: Wenn man von einer zweispurigen Abbiegefahrbahn in eine dreispurige Fahrbahn einfährt, in welche von den drei Fahrspuren muss ich einfahren?

In geschlossenen Ortschaften können Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen laut Straßenverkehrsordnung den Fahrstreifen frei wählen. In allen anderen Fällen gilt in der Regel das Rechtsfahrgebot, das laut Straßenverkehrsordnung besagt, dass man sich stets rechts einordnen muss. Wer also zum Beispiel auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.

Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren abgewichen werden, wenn dies durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt ist. Auch wenn außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 (Leitlinie) markiert sind, darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Und noch eine Ausnahme gibt es: Nach der Rechtsprechung gilt das strenge Rechtsfahrgebot bei drei Fahrstreifen in einer Richtung dann nicht, wenn für den rechten Fahrstreifen nur eine wesentlich geringere Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist.

Wenn also auf einer mehrstreifigen Fahrbahn von rechts nach links unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten vorgeschrieben sind, darf im Zusammenhang mit dem Rechtsfahrgebot der Fahrstreifen benutzt werden, der der gewünschten Fahrgeschwindigkeit im zulässigen Anordnungsrahmen entspricht. Ist beispielsweise ganz rechts nur eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet, für die mittlere und linke Fahrspur aber eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zulässig, so darf bei geringer Verkehrsdichte vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden. Es darf dann der mittlere Fahrsteifen mit schneller als 80 km/h benutzt werden.

Artikel vom 17.11.2010
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