Der neue Personalausweis

Ottobrunn · Seit dem 1. November

Ottobrunn · Wo und wie erhält man ­Informationen über Funktionen des neuen Personalausweises (nPA)? Bei Antragstellung: Die Personalausweisbehörde hat eine umfassende Aufklärungspflicht und hält eine Broschüre bereit.

Im Internet unter www.personalausweisportal.de.

Welches Format hat der nPA?

Scheckkarten-Format, rund 8,6 mal 5,4 Zentimeter groß.

Welche Funktionen erfüllt der nPA?

Identitätsnachweis wie bisher. Neu ist das biometrische Bild und, falls vom Antragsteller gewünscht, Fingerabdrücke (hoheitliche Biometriefunktion). Der Datenchip kann nur von Pass und Ausweisbehörden, von Polizeibehörden und Zollbehörden ausgelesen werden.

Neu ist die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion). Den nPA ­erhält man grundsätzlich mit ­bereits eingeschalteter eID-Funktion. Getrennt vom Personalausweis bekommt man direkt von der Bundesdruckerei einen Brief mit persönlicher PIN und PUK. Dieser Brief muss zur Abholung des Personalausweises mitgebracht werden, da die 5-stellige »Transport-PIN« in eine 6-stellige PIN geändert werden muss. Dies kann nur mit Hilfe eines so genannten Änderungsterminals bei der Pass- und Personalausweisbehörde durchgeführt werden. Die Behörde sieht dabei keinesfalls die persönliche PIN oder PUK. Man kann die eID-Funktion aber auch jederzeit und beliebig oft ausschalten lassen. Außerdem kann der nPA mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden. Der Ausweisinhaber muss hierzu von einem staatlich zugelassenen Signaturanbieter ein Signaturzertifikat erwerben und dieses auf seinen Personalausweis nachladen.

Eine Liste solcher Anbieter findet man auf der Homepage der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de.

Mit der elektronischen Signatur wird ein Dokument rechtsverbindlich unterzeichnet.

Mit dem nPA können Sie z. B. Fahrkarten abrufen, Ihre Steuererklärung abgeben, im Hotel einchecken, Online-Handel nutzen und viel mehr. Nutzbar ist die Online-Ausweisfunktion nur bei den Anbietern, die das elektronische Ausweisen in ihren Diensten auch tatsächlich anbieten. Hierzu benötigt jeder Anbieter von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate ein Zertifikat.

Die Vergabestelle prüft bei jedem einzelnen Onlinedienst, auf welche Datenkategorien des Personalausweises der Diensteanbieter Zugriff erhält. Das bedeutet in der praktischen Anwendung: im Online-Verfahren weiß jede Seite, dass die Identität des jeweiligen Gegenübers richtig ist. Der Inhaber des nPA muss seine Daten nicht mehr eingeben, es werden nur die wirklich benötigten Daten abgefragt. Wenn der Ausweisinhaber die Online-Funktion des Ausweises ausschalten lässt, können selbst bereits frequentierte Diensteanbieter nicht mehr auf die Daten zugreifen.

Was benötigen Sie für die Online-Ausweisfunktion?

Ein handelsübliches Kartenlese-gerät. Ob ein Lesegerät für den Personalausweis geeignet ist, ist in der Regel am aufgedruckten Personalausweislogo erkennbar (empfohlen wird die Klasse 3).

Außerdem benötigt man eine Software, die die Kommunikation zwischen Ausweis und Computer ermöglicht (AusweisApp). Diese ist seit November kostenlos unter www.ausweisapp.bund.de erhältlich.

Was passiert, wenn der ­Ausweis verloren geht oder gestohlen wird?

Die Personalausweisbehörde erhält zusammen mit dem nPA ein Sperrkennwort, das im Register gespeichert wird. Der Inhaber des nPA erhält das Sperrkennwort mit der Ausgabe des Personalausweises. Gesperrt wird ein Personalausweis dann, wenn die Online-Funktion eingeschaltet ist. Die Personalausweisbehörde sperrt von sich aus, wenn sie Kenntnis über den Verlust des nPA erhält oder wenn der Inhaber verstorben ist. Sollte der Ausweis nicht während der Öffnungszeit der Behörde verloren gehen, sollte der Inhaber des nPA mit eingeschalteter Online-Funktion unverzüglich selbst beim Sperrnotruf (Tel. Nummer erhält man mit dem Sperrkennwort) sperren lassen. Die Sperrung des Signaturzertifi­kates muss bei dem jeweiligen Anbieter selbst vom Ausweisinhaber veranlasst werden.

Was kostet der nPA?

Für Antragsteller ab 24 Jahre: 28,80 Euro, für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro. Gültigkeit: sechs Jahre, für einen vorläufigen Personalausweis: 10,– Euro, für nachträgliches Einschalten der Online-Funktion: 6,– Euro, für Ändern der PIN: 6,– Euro und für das Entsperren der Online-Funktion: 6,– Euro. MO

Artikel vom 11.11.2010
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...