KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Weitere Gewinnspiele
Sparen ja, aber richtig. Der ADAC sagt, worauf Sie achten sollten
Ratgeber Auto-Versicherungswechsel
Wer ein Auto hat oder sich eins zulegen will, sollte bei der Wahl der Versicherung aufmerksam vergleichen und auf die genauen Vertragsbedingungen achten.
Christina Jungmann ist überglücklich. Sie hat soeben den Kaufvertrag für ihren neuen Golf V unterschrieben. Doch wie das gute Stück am besten absichern? „Mein altes Auto hatte schon elf Jahre auf dem Buckel und war deshalb teilkasko versichert. Klar, dass jetzt ein bisschen mehr Schutz sein muss. Aber was muss eine gute Rund-um-Absicherung abdecken?“, fragt sich die stolze Neuwagenbesitzerin.
Der ADAC rät, sich beim Fahrzeugwechsel unbedingt Zeit für einen Vergleich der Versicherungsprämien verschiedener Anbieter zu nehmen. Aber auch bei einem angemeldeten Fahrzeug lohnt die Prüfung der Kfz-Versicherungstarife. Hintergrund ist, dass die Kfz-Versicherungen Tarife erarbeitet haben, die deutlich breiter gestaffelt sind, als dies noch vor wenigen Jahren der Fall war. Hier kann manchmal ein Wechsel sinnvoll sein, wenn die Kfz-Versicherung Tarife anbietet, die nicht auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten angeboten werden. Die Unterschiede sind teils gravierend, wobei das günstigste Angebot nicht das Beste sein muss. Auf die Leistung kommt es an!
Gesichert gegen Kostenexplosion? Die Höchstdeckungssumme sollte nicht unter 100 Millionen Euro liegen. Nur so sind Autofahrer gegen das Risiko immenser Schadensersatzansprüche ausreichend abgesichert.
Leistungen bei Tierkollision? Der Kaskoschutz sollte sich nicht auf Unfälle mit Wildtieren beschränken, sondern bei jeglichen Tierkollisionen und Schäden durch Marderverbiss greifen. Vorsicht Vertragswerkstatt! Reparaturen sollten nicht an Partnerwerkstätten der Versicherungen gebunden sein. Der ADAC sieht darin einen Interessenskonflikt zwischen optimaler und billiger Reparatur, da die Kosten in erster Linie niedrig gehalten werden sollen.
Beitragserhöhung im Schadensfall? Prüfen Sie, ob Sie einen so genannten Rabattretter nutzen können. Das heißt: Sie behalten trotz eines Schadens meist gegen einen geringen Aufpreis Ihren günstigen Beitragssatz.
Extraschutz für Neue? Wer einen Neuwagen kauft, sollte eine Police mit Neuwertentschädigung wählen. Damit bekommt man bei einem Totalschaden bis zu einem Jahr oder darüber hinaus den vollen Neuwert des Autos ersetzt.
Wie kulant ist der Versicherer? Egal, was kommt: Eine gute Voll- und Teilkasko springt auch bei grober Fahrlässigkeit ein, ausgenommen Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
Bei den meisten Verträgen gilt der 31. Dezember als Kündigungstermin, spätestens am 30. November muss das Kündigungsschreiben jedoch beim alten Versicherer vorliegen. Ein Sonderrücktrittsrecht besteht nach einem Autokauf oder Schadensfall oder wenn der Beitragssatz während des laufenden Jahres erhöht wird. Der ADAC empfiehlt generell, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein abzuschicken.
Unverbindlich fragen kostet nichts
Klar im Vorteil ist, wer zum Versicherungscheck ins ADAC ServiceCenter kommt. Stimmt das Preis-Leistungsverhältnis der bestehenden Police? Gibt es bessere Konditionen? Wer bietet optimalen Schutz und wie vermeiden Führerscheinneulinge teure Einstiegstarife? Diese und alle anderen Fragen beantworten die ADAC-Versicherungsexperten bei einer ausführlichen Beratung. Informationen auch unter Tel.: 089/ 588 099 546.
Artikel vom 10.11.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)