Knappes Ergebnis im Bauausschuss

Unterhaching · Haus darf bleiben

Unterhaching · Stein des Anstoßes: Ein Gartenhaus in der Pater-Rupert-Mayer-Straße. Muss es weg oder kann es bleiben? Darüber hatten die Mitglieder des Bauausschusses Unterhaching jetzt zu entscheiden. Das Gartengerätehaus war im Rahmen einer Ortsbesichtigung ins Visier der Verwaltung geraten, weil es außerhalb des festgesetzten Bereichs errichtet wurde.

Der Anwohner stellte daraufhin einen Befreiungsantrag vom Vorhaben- und Erschließungsplan- und erreichte knapp das Ziel. Mit der Mehrheit von 8:5-Stimmen endete die durchaus kontroverse Diskussion. Einer Auflage muss sich der Anwohner jedoch fügen: Sollte die nahe am Gartenhaus stehende Birke Schaden nehmen, ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.

Dieter Senninger (SPD) hatte im Vorfeld vor der Schaffung eines Präzedenzfalles gewarnt: »Wenn wir dieses Haus jetzt erlauben, will der Nachbar vielleicht auch eines«. Man könne die Bürger nicht unterschiedlich behandeln, deshalb sei die SPD gegen eine Ausnahmeregelung. Dem stimmte Dr. Harald Nottmeyer (SPD) vollends zu, sprach von einem ungeordneten »Datschen-Unwesen«, das Haus sei für diese Stelle nicht geeignet. Susanne Schweizer-Schlosser (Grüne) konterte: »Ob schön oder nicht, wir sind für das Häuschen«. Allerdings sei der dortige Spielplatz abgeschirmt worden, das sei nicht optimal. Ein Präzedenzfall sei dies schon deshalb nicht, weil für jedes weitere Haus ebenfalls ein Antrag gestellt werden müsse. Dann könne man ja immer noch intervenieren. Relativ entspannt auch die Betrachtung Walter Herrmanns (CSU): »Wir denken, es stört doch keinen. Es gibt zwar einen Vorhaben- und Erschließungsplan, aber selbst die Nachbarn stören sich nicht dran, sondern offensichtlich nur ein paar Gemeinderäte«.

Man müsse doch in Deutschland nicht immer alles reglementieren. Gertraud Schubert (Grüne) setzte den Schlusspunkt unter die Diskussion: »Ich mag diese Häuser zwar generell nicht, doch falls der Baum gleich daneben Schaden nimmt, muss eine adäquate Ersatzpflanzung erfolgen«. Unter dieser Voraussetzung sei auch sie für eine Ausnahmegenehmigung. Mit den fünf Gegenstimmen der SPD gab das Gremium dem Befreiungsantrag den Zuschlag.

K. Kohnke

Artikel vom 10.11.2010
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