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Ihre Elisabeth Ziegler, Erste Bürgermeisterin

Ihre Elisabeth Ziegler, Erste Bürgermeisterin

Oberschleißheim · Liebe Bürgerinnen und Bürger, sicher ist etlichen von Ihnen aufgefallen, dass Sie keine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2011 von der Gemeinde erhalten haben. Der Grund dafür ist, dass die bisherige Lohnsteuerkarte ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt wird, das dann eine Lohnsteuerkarte auf Papier überflüssig machen wird.

Ihre Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.

Bitte beachten Sie aber, dass Sie verpflichtet sind, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu Ihren Gunsten abweichen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Ehe im Laufe des Jahres 2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung für die Steuerklasse III weggefallen ist. Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert, kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung des Freibetrags müssen Sie beim Finanzamt beantragen. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus.

Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) dann von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Für Änderungen der Meldedaten an sich (z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder -austritt) bleibt aber weiterhin die Gemeinde zuständig.

Von Bedeutung für Sie als Bürgerinnen und Bürger ist, dass bei dem neuen elektronischen Verfahren keine zusätzlichen persönlichen Daten erhoben werden. Lediglich die Organisation der Übermittlung Ihrer bereits in den Melderegistern und bei den Finanzämtern gespeicherten Daten wird sich ändern. Der Schutz Ihrer Daten ist gewährleistet!

Eine weitere wichtige Änderung ist der neue Personalausweis, der ab 01.11.2010 eingeführt wird. Dieser Personalausweis, der künftig das Format einer Scheckkarte hat, bietet neben der herkömmlichen Funktion als Sichtausweis mit Lichtbild und Personendaten vor allem wesentliche Erleichterungen bei Transaktionen im Internet. Dafür enthält der neue Ausweis einen Chip im Karteninneren und ist auch bereits vorbereitet für die sogenannte elektronische Signatur, die es ermöglicht, digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies könnte in Zukunft manchen bisher unumgänglichen Behördengang ersparen. Wie der Reisepass wird auch der neue Personalausweis künftig ein biometrisches Foto enthalten. Über die Aufnahme der Fingerabdrücke entscheidet dagegen der Antragsteller selbst. Leider hat der neue Ausweis für Sie als Bürgerinnen und Bürger nicht nur Vorteile.

Die Kosten für die Herstellung des Ausweises sind wesentlich höher als bisher, so dass zwangsläufig auch die von der Gemeinde zu erhebenden Gebühren steigen werden. Kostete ein Ausweis bisher 8,— €, müssen wir ab 01.11.2010 einen Betrag von 28,80 € berechnen. Für junge Leute unter 24 Jahren wird der neue Ausweis 22,80 € kosten. Die Aufnahme der Daten für den Personalausweis wird sehr viel zeitintensiver sein als bisher, so dass dies gerade in der Anfangszeit zu längeren Wartezeiten bei der Beantragung führen kann. Dafür bitte ich Sie bereits jetzt um Verständnis.

Zur Verstärkung des Teams im Einwohnermeldeamt haben wir bereits eine Teilzeitkraft eingestellt, um den Übergang auf den neuen Personalausweis so reibungslos wie möglich zu gestalten. Im Übrigen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der Homepage der Gemeinde alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.

Die Neuregelungen beim Personalausweis und der damit verbundene Mehraufwand treffen die Gemeinde gerade in einer Zeit knapper finanzieller Mittel. Einen Ausgleich von staatlicher Seite gibt es nicht. Hier zeigt sich wieder einmal, dass das alte Prinzip »Wer bestellt, zahlt auch« häufig nicht gilt, wenn es um Belastungen der Kommunen geht. Die zunehmende Nutzung von Automaten oder dem Internet erfordern auch Neuerungen und Umstellungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Der neue Ausweis und die Umstellung des Lohnsteuerverfahrens machen dies deutlich. Sicher wird es in einer ersten Phase noch manche Probleme geben und viele von Ihnen werden die Möglichkeiten, die der neue Ausweis eröffnet, gar nicht nutzen. Dennoch muss im digitalen Zeitalter von staatlicher Seite alles getan werden, um Datensicherheit zu gewährleisten und vor Missbrauch von Daten im Internet zu schützen. Der neue Ausweis ist hoffentlich ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Artikel vom 09.11.2010
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