Bürger müssen zahlen

Sauerlach · Straßenrenovierung

Sauerlach · Anliegerstraße oder Hauptverkehrsstraße? Diese Frage zum Status der Sauerlacher Kirchstraße sorgte bei der vergangenen Sitzung des Gemeinderats für lebhafte Diskussionen.

Peter Burger (CSU) war es, der mit seiner Frage, warum die bahnparallel verlaufende Sommerstraße als Anliegerstraße gelte, die Kirchstraße aber eine Hauptverkehrsstraße sein soll, die Debatte auslöste. Doch die Kirchstraße würde durchaus nicht nur von Anliegern genutzt, diene sogar vielen Ortsfremden als Ampelumgehung auf der Strecke nach Wolfratshausen und sei zudem die direkte Verbindung einer Bundes- und einer Staatsstraße, wurde er unter anderem von Bürgermeisterin Barbara Bogner (UBV) und Gemeinderat Gerald Bretfeld (SPD) belehrt. Dies alles seien Gründe die eine Widmung als Anliegerstraße ausschlössen, zudem wolle man die Anlieger ja nicht stärker belasten als unbedingt nötig.

Denn was sich für Außenstehende vielleicht nach einer bloßen Formalie anhört, ist für Anlieger und Gemeinde äußerst entscheidend. Wäre die Kirchstraße eine reine Anliegerstraße, müssten die Anlieger ganze 80 Prozent der Umbau- und Sanierungskosten tragen, nur 20 Prozent entfielen dann auf die Gemeinde. Anders bei einer Hauptverkehrsstraße, bei der die Grundeigentümer entlang der Straße nur 50 Prozent für die Fahrbahn und 65 Prozent für den Gehweg aus eigener Tasche zahlen müssen. Ein erheblicher Unterschied angesichts der Kosten, die der Umbau und die Sanierung der ehemaligen Sauerlacher Hauptstraße verursachen werden.

Rund 428.000 Euro soll allein der erste Realisierungsabschnitt zwischen der Wolfratshausener Straße und dem Stauchartinger Weg kosten, der möglicherweise schon 2011 in Angriff genommen wird.

224.198 Euro davon entfallen – anteilig nach Grundstücksgröße - auf die Anlieger der Kirchstraße. Dieser Preis beinhaltet die Ausführung der etwa fünf Meter breiten Fahrbahn in Asphalt und des bis zu 2,4 Meter breiten, niveaugleichen Gehweges in Pflaster.

Den Aufpreis von 37.485 Euro für die Pflasterung des Gehweges im Vergleich zur asphaltierten Variante will die Gemeinde übrigens alleine tragen und nicht den Anliegern aufbürden.

Auch für die Möblierung der Straße mit Blumenkästen, Bänken oder dergleichen werden die Grundeigentümer nicht zur Kasse gebeten. Über die genaue Höhe der jeweiligen Umlage will die Gemeinde die betroffenen Anlieger rechtzeitig vor weiteren Entscheidungen informieren.

Andrea Pietsch

Artikel vom 03.11.2010
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