Bezirksausschuss wendet sich gegen verstärkten Bau von Wohnanlagen

Ramersdorf/Perlach · Nachverdichtung macht Angst

Auf der so genannten »Ballauf-Wiese« entstehen acht Häuser mit 34 Wohneinheiten. Foto: aha

Auf der so genannten »Ballauf-Wiese« entstehen acht Häuser mit 34 Wohneinheiten. Foto: aha

Ramersdorf/Perlach · Wo einst ein Einfamilienhaus stand, wird zunehmend eine Wohnanlage mit mehreren Wohneinheiten gebaut. Das stellt der Unterausschuss Stadtteilentwicklung und Bauvorhaben (UA Bau) im Bezirksausschuss (BA) 16 Ramersdorf Perlach immer wieder fest.

Dadurch werde die durch kleine Einfamilienhäuser geprägte Struktur im Stadtviertel stark verändert und es komme zu einer starken Verdichtung der Wohnbebauung, mit erheblichen Folgen.

So entstehen auf der Wiese zwischen der Kirche St. Michael Perlach mit Kindergarten und der Bischof-Ketteler-Straße acht neue Häuser mit insgesamt 34 Wohneinheiten, immerhin mit Tiefgarage. In der Neubiberger Straße entstehen drei kleine Einfamilienhäuser mit einer Garage auf einer ehemaligen Wiese. Neubauten würden innerstädtisch nur am Kriterium des »Einfügens« nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) gemessen, moniert der UA Bau. Demnach darf ein Neubau das Ortsbild nicht beeinträchtigen und muss sich »nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung« einfügen. Dieser Paragraph wird von der Verwaltung nach dem Eindruck des UA Bau »oftmals eher großzügig gehandhabt und ausgelegt«. Folge sei, dass über das »Einfügen-Kriterium« die Objekte immer höher und größer werden. Was sich heute gerade noch einfügt, bildet den Maßstab für das Einfügen des Gebäudes von Morgen – so wie im Schreilweg in Perlach, wo zwei Neubauten erkennbar höher sind als die Umgebungsbauten.

Ein Mehr an Bewohnern bedeutet aber auch immer ein Mehr an Nutzern öffentlichen Nahverkehrs und der Straßen, sowie ein Mehr an benötigten Parkplätzen. Dabei wird zu jeder Wohneinheit nicht nur ein einziges Auto gehören, wie der UA Bau zunehmend feststellt. Er schlägt daher eine Änderung der Stellplatzsatzung vor, indem man die Anzahl der notwenigen Stellplätze auch von der Quadratmeterzahl der Wohnungen abhängig macht. Gerade bei größeren Wohnungen werden je nach Bewohnerzahl zwei, drei oder mehr Kfz-Stellplätze benötigt. Werden diese nicht eingerichtet, da gesetzlich nicht vorgeschrieben, müssen die Bewohner auf öffentlichen Verkehrsraum ausweichen. Also werden Geh- und Radwege zugeparkt, weil die meisten Straßen für mehr Fahrzeuge zu klein sind.

Es müsse durch die Lokalbaukommission versucht werden, nach Scheitern der so genannten Gartenbausatzung 2004 andere wirksame Instrumentarien zu entwickeln, um negative Auswirkungen der »Nachverdichtung« möglichst zu vermeiden. Das sah der BA genauso und leitete den Antrag einstimmig weiter.

A. Boschert

Artikel vom 03.11.2010
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