Alte Behindertenparkausweise ab Silvester ungültig

Haar · Ende der Übergangsfrist

Haar · Wer im nächsten Jahr noch seinen dunkelblauen Behindertenparkausweis benutzt, der muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und kann sogar abgeschleppt werden.

Der Grund: Mit dem Jahreswechsel 2010/2011 endet die zehnjährige Umstellungsfrist auf die neuen hellblauen EU-Parkausweise und die dunkelblauen Behindertenparkausweise verlieren endgültig ihre Gültigkeit. Wer noch keinen neuen Parkausweis besitzt, sollte ihn rechtzeitig bei der für ihn zuständigen Gemeindeverwaltung beantragen. Die Voraussetzungen für die Berechtigung haben sich nicht verändert.

Den EU-einheitlichen Parkausweis erkennen neben den EU-Mitgliedsstaaten noch eine Reihe weiterer Länder aus dem ehemaligen Ostblock sowie die Schweiz und die Türkei an. Eingeführt wurde er 2000, um die Mobilität von behinderten Menschen zu verbessern. Die anberaumte Übergangsfrist von zehn Jahren läuft jetzt endgültig ab. Nicht betroffen von der Umstellung sind die orangenen Parkausweise und die Parkausweise mit dem Aufdruck »BY«.

Artikel vom 27.10.2010
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