Wichtige Tipps zum Drachensteigenlassen

München · Ein windiges Vergnügen

München · Wenn jetzt die Herbststürme wieder beginnen, freuen sich all diejenigen, die gerne Drachen steigen lassen. Das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München gibt hierzu einige Hinweise, die Ärger und auch Unfälle vermeiden helfen sollen: Aus Sicherheitsgründen ist das Steigenlassen von Drachen nur an Leinen, die nicht länger als 100 Meter sind, erlaubt.

Allerdings kann die Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, auf Antrag eine längere Drachenschnur zulassen. Die Drachenschnur sollte aus Nylon oder festem Bindfaden sein; keinesfalls darf sie ganz oder auch nur teilweise aus Metall bestehen.

Im Bauschutzbereich von Flughäfen sowie in einer Entfernung von weniger als drei Kilometern von der Begrenzung von Landeplätzen und Segelfluggeländen ist das Steigenlassen von Drachen verboten. Im Norden berührt die Verbotszone um den Flugplatz Oberschleißheim das Münchner Stadtgebiet.

Zusätzlich gibt es in München Hubschrauberlandeplätze bei Krankenhäusern, um die in einem Radius von 600 Metern das Drachensteigenlassen verboten ist. Diese Hubschrauberlandeplätze befinden sich an folgenden Krankenhäusern: Krankenhaus München-Harlaching, Krankenhaus München-Neuperlach, Chirurgische Privatklinik Dr. Rinecker, Kreiskrankenhaus München-Perlach, Krankenhaus München-Schwabing, Kreiskrankenhaus München-Pasing, Klinikum rechts der Isar, Klini-kum Großhadern, Deutsches Herzzentrum und Krankenhaus Bogenhausen.

Außer diesen Verbotszonen ist zu beachten, dass Drachen nicht mit Hochspannungsleitungen, Bahnanlagen usw. in Berührung kommen oder auf öffentlichen Straßen niedergehen. Der Abstand von solchen Einrichtungen sollte deshalb mindestens das Doppelte der Drachenschnurlänge betragen.

Artikel vom 25.10.2010
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