Nachdem am Ostermontag die Münchner 7-Tage-Inzidenz zum dritten Mal in Folge unter 100 lag, wird die erst am Ostersonntag gezogene „Notbremse” wieder gelöst. Ab Mittwoch, 7. April, 0 Uhr, gilt nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für München jetzt wieder die Inzidenzeinstufung „50-100“.
Im Einzelnen bedeutet das ab 7. April folgende Änderungen:
• Private Zusammenkünfte sind wieder möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).
• Die nächtliche Ausgangssperre wird wieder aufgehoben.
• In den Ladengeschäften sind mit vorheriger Terminbuchung und Registrierung zur Kontaktnachverfolgung wieder Terminshopping-Angebote („Click & meet“) zugelassen.
• Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
• Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können mit vorheriger Terminbuchung und Registrierung zur Kontaktnachverfolgung wieder öffnen.
• An Musikschulen ist Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht wieder zugelassen, auch Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenzform möglich.
• Unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen ist Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, möglich.
• Für Kinderbetreuung und Schulen gilt hingegen die Inzidenzeinstufung „über 100“ („Notbremse”) für die aktuelle Woche weiter. Das heißt: Bis einschließlich 11. April sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder grundsätzlich geschlossen.
• Die nächste Inzidenzeinstufung für Schulen und Kinderbetreuung – dann gültig für die erste Schulwoch nach den Osterferien, also vom 12. bis 18. April – erfolgt nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Freitag, 9. April.
Um Ostern pendelte der Münchner 7-Tages-Inzidenzwert um den entscheidenden Wert 100: Am Mittwoch, Gründonnerstag und Karfreitag lag sie knapp über 100, am Karsamstag und Ostern dann knapp über 100.
Das Robert-Koch-Institut weist allerdings darauf hin, dass es durch den Meldeverzug - der auch wegen der Osterfeiertage zu erwarten ist - zu einer Unterschätzung der 7-Tage-Inzidenz kommen kann.
Die aktuell geltende Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (es ist die zwölfte), in der die Inzidenz-Maßnahmen und Notbremse-Regelungen festgelegt sind, gilt nur noch bis einschließlich 18. April.