Veröffentlicht am 17.09.2017 14:27

Acht Antworten zur Wahl

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Wieviele Kreuzchen kann ich machen?

Sie haben zwei Stimmen:

Mit der Erststimme wählen Sie Ihren Wahlkreisabgeordneten (Direktkandidat) - auf der linken, schwarz gedruckten Hälfte des Stimmzettels.

Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei - auf der rechten, blau gedruckten Hälfte des Stimmzettels).

Welche Stimme ist wichtiger?

Beide sind wichtig.

Mit der Erststimme entscheiden Sie, wer Ihr direktes Umfeld, Ihre Heimat im Parlament vertritt. Mit der Erststimme werden 299 Abgeordnete bestimmt. Mit ihnen sind alle Regionen im Parlament repräsentiert.

Mit der Zweitstimme legen Sie die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag fest. Die Sitze werden auf die einzelnen Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis verteilt. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestags.

Kann ich Stimmen häufeln?

Nein. Sie dürfen nur zwei Kreuze machen. Auf Kumulieren und Panaschieren dürfen Sie sich aber bei der Landtagswahl im nächsten Jahr freuen.

Wie kann ich den Bundeskanzler wählen?

Gar nicht. Die Bürger wählen „nur” die Bundestagsabgeordneten. Und diese sind es, die dann den Kanzler oder die Kanzlerin wählen.

Sagt mir der „Wahl-O-mat”, was ich wählen soll?

Nein. Das Internetspiel beantwortet lediglich 38 Fragen, die von jungen Leuten ausgewählt wurden, die Ihre Präferenzen nicht kennen. Der Bundestag wird in der kommenden Legislaturperiode aber mehr als 38 Fragen beantworten müssen - unsere Lebenswirklichkeit ist komplexer als die Klick-Liste.

Grundlage des Spiels sind Partei- und Wahlprogrammen. Diese Programme sind indes keine realisierbaren Arbeitsaufträge an die Politik, sondern lediglich unverbindliche Absichtserklärungen und oft auch nur Wunschlisten - jederzeit änderbar.

Warum gibt es die Fünf-Prozent-Hürde?

Die Hürde verhindert den Einzug von Mini-Parteien und kleinen Gruppen, die lediglich partikulare Interessen vertreten. Damit werden unstabile Verhältnisse wie etwa in der Weimarer Republik und eine Zersplitterung des Parlaments vermieden.

Warum ist mein Stimmzettel gelocht?

Blinde und Wähler mit Sehbehinderung können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig abgeben. Zum Anpassen der Scahblonen sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. So gelochte Stimmzettel sind also nicht ungültig!

Soll ich überhaupt wählen gehen?

Ja! Na klar! Selbstverständlich!

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