Veröffentlicht am 31.01.2017 11:06

Es ist wieder an der Zeit

Sport- und Schützenvereine im Landkreis Fürstenfeldbruck, denen im letzten Jahr die Vereinspauschale gewährt wurde, erhalten in diesen Tagen die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Vereinspauschale) zugesandt.

Neue Fassung

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat hinsichtlich der Sportförderrichtlinien eine Neufassung beschlossen, die bereits am 1. Januar in Kraft getreten ist. Künftig werden die bei der Förderung der Vereinspauschale eingesetzten Übungsleiterlizenzen nicht mehr in der Vorausschau betrachtet, sondern in der Nachschau. Damit werden alle Lizenzen, die innerhalb des Zeitraums des Stichtages des Vorjahres (also 1. März 2016) und dem aktuellen Stichtag (1. März 2017) eingesetzt wurden, in die Förderung mit einbezogen. Voraussetzung ist, dass sie am Stichtag der Sportförderrichtlinien gültig sind, das ist der 1. März 2017. Das soll die Prüfung der Förderanträge erleichtern, da der Beantragung nunmehr ein abgeschlossener Zeitraum zugrunde liegt.

Rechtzeitig einreichen

Die Zuschussanträge müssen spätestens am Mittwoch, 1. März, vollständig und mit den Originallizenzen, beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Referat 33 Schulen, Sport und Kultur, in der Münchner Straße 32, in Fürstenfeldbruck eingereicht werden. Empfohlen wird, die Anträge so rechtzeitig abzugeben, dass eventuelle Ergänzungen noch fristgerecht nachgereicht werden können.

Da nicht allein die Anzahl der Übungsleiterlizenzen über eine Bezuschussung entscheidet, können auch Vereine, die keine „lizenzierten“ Übungsleiter beschäftigen, die Vereinspauschale beantragen. Es gilt hier die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten. Antragsformulare sowie die Sportförderrichtlinien können auf der Homepage des Landratsamtes www.lra.ffb.de abgerufen werden.

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