Organisationen wie Caritas und Flüchtlingsrat kritisieren die derzeitige Abschiebepraxis gegenüber Flüchtlingen aus Afghanistan oder Syrien als unmenschlich. Obwohl das Grundgesetz den Schutz von Ehe und Familie garantiert, werden Familien dadurch auseinandergerissen. Die bei uns Bleibenden haben „keine Chance, sich zu integrieren, wenn sie um die Sicherheit ihrer Familie bangen müssen”, argumentiert die Caritas. Auf einen weiteren Aspekt weist der Flüchtlingsrat hin: Abgeschoben wurden auch junge Männer, die schon fünf oder mehr Jahre in Deutschland lebten, Arbeit hatten und gut integriert waren. Deutschland hat von ihrer Abschiebung keinen Gewinn: Sie besetzten Arbeitsplätze, für die sich sonst niemand gefunden hatte, sie zahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Zugleich tut sich bei uns eine immer größere Lücke an Fachkräften auf - Handwerksbetriebe und Unternehmen können Ausbildungsplätze nicht mehr besetzen und finden keinen Nachwuchs mehr. Das stellt unsere Lebensqualität für die nächste Generation in Frage.
Am 24. September wird der Bundestag gewählt. Wie denken die Bundestagskandidaten über die Abschiebepraxis? Wir haben nachgefragt:
„Halten Sie die gängige Abschiebepraxis für sinnvoll? Warum gelingt es uns nicht, gut integrierte Flüchtlinge bei uns behalten, obwohl wir durch den demographischen Wandel auf riesige Probleme wie Fachkräftemangel und drohende Altersarmut zusteuern?”
Sebastian Roloff (SPD), Direktkandidat München Süd (Wk 219):
Abschiebungen in Krisengebiete sind mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Sie dürfen daher nicht stattfinden. Wir müssen alles dafür tun, um möglichst schnell Klarheit über den Aufenthaltsstatus eines jeden Menschen zu schaffen, der zu uns kommt. Und wir müssen die Integrationserfolge der Flüchtlinge honorieren – im Interesse beider Seiten.
Wer zum Beispiel in Deutschland eine Ausbildung macht, muss mindestens bis zu deren Ende geduldet werden. Es bringt auch niemanden etwas, wenn wir Menschen abschieben, die arbeiten und in die Sozialversicherungen einzahlen. Sie leisten ihren Beitrag dazu, dass unsere Wirtschaft und unsere solidarischen Absicherungssysteme funktionieren.
Nicole Gohlke (Die Linke), Direktkandidatin München Süd (Wk 219):
Die Abschiebungen müssen gestoppt werden - besonders jene nach Afghanistan! Nach UN-Angaben starben dort noch nie so viele Zivilistinnen und Zivilisten wie 2016, zur Stunde gibt es rund 1,2 Millionen Binnenflüchtlinge: Das kriegszerrissene Afghanistan ist kein sicherer Herkunftsstaat - wer Schutz suchende Menschen dorthin zurück zwingt, verstößt bewusst gegen das Grundgesetz. Besonders dramatisch sind die Abschiebungen von Menschen, die bereits seit Jahren gut integriert in Deutschland eine neue Heimat gefunden haben. Viele Geflüchtete helfen auch dem deutschen Arbeitsmarkt, doch Verwertbarkeit darf kein Maßstab für Menschlichkeit sein. Menschen dem hohen Risiko auszusetzen, Opfer von Gewaltverbrechen zu werden, ist verantwortungslos, inhuman und sicherlich nicht christlich.
Thomas Sattelberger (FDP), Direktkandidat München Süd (Wk 219):
Die gängige Abschiebepraxis ist nicht sinnvoll. Wer in Deutschland Arbeit gefunden, die Sprache gelernt und sich integriert hat, sollte hier bleiben dürfen. Die deutsche Politik hat die dringend nötige Debatte um ein Einwanderungsgesetz jahrzehntelang verschleppt. Angesichts des rasant wachsenden Fachkräftebedarfs müssen wir uns für Zuzug von Experten aus dem Ausland weiter öffnen. Wir brauchen jetzt rechtsstaatlich tragfähige Lösungen mit Herz und Verstand!
Ich kämpfe für drei Dinge: (1) Recht auf Asyl bei Flucht vor Verfolgung und Krieg. (2) Mehr qualifizierte Einwanderung aus zum Beispiel Russland, China oder USA zur Bewältigung der Fachkräftelücke. (3) Wer sich als Flüchtling erfolgreich integriert hat, soll bei der qualifizierten Einwanderung berücksichtigt werden können.
Stephan Pilsinger (CSU), Direktkandidat München West / Mitte (Wk 220):
Prinzipiell geht es um Umsetzung von Recht – dieses besagt: Asylrecht ist ein Grundrecht. Asylrecht ist aber kein Einwanderungsrecht. Wer keine Bleibeperspektive hat und nicht freiwillig ausreist, muss zurückgeführt werden, auch für den Wiederaufbau des eigenen Landes. Ich betrachte diese Praxis als sinnvoll, weil das Asylrecht nur auf Akzeptanz trifft, wenn es auch konsequent umgesetzt wird. Wichtig sind auch die parallele Bekämpfung von Fluchtursachen und die Vermeidung von Fehlanreizen. Grundsätzlich sind Asylfragen und dauerhafte Zuwanderung getrennte Bereiche. Theoretisch halte ich es für überlegenswert, hochqualifizierte Asylbewerber aus dem Asylverfahren herausnehmen zu können. Allerdings: Deutschland verfügt bereits heute über vergleichsweise sehr offene Zuwanderungsregelungen. So können beispielsweise im Falle eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses jugendliche und heranwachsende Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis und langfristige Bleibeperspektive in Deutschland erhalten.
Bernhard Goodwin (SPD), Direktkandidat München West / Mitte (Wk 220):
Als ich in den neunziger Jahren meinen Zivildienst in einer Flüchtlingsunterkunft leistete, hatte ich auch immer wieder ganz persönlich mit Abschiebungen zu tun. Deswegen habe ich großes Verständnis für Helferkreise und Arbeitgeber. Ohnmächtig müssen sie zusehen, wie ein Klient, Mitarbeiter oder Freund, in eine unsichere Zukunft geschickt wird.
Dabei ist es ein Schildbürgerstreich, wenn Menschen aus dem Land geschafft werden, die schon auf eigenen Beinen stehen und ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten. Dazu kommt, dass die Unsicherheit über die eigene Zukunft ein Hemmnis der Integration sein kann.
Ich will keine Abschiebungen in nur vorgeblich sichere Länder. Ich will nicht, dass Familien wieder auseinandergerissen werden. Ich will keine Abschiebung von unbescholtenen, gut integrierten und hart arbeitenden Menschen oder ihren Familien.
MdB Dieter Janecek (Grüne), Direktkandidat München West / Mitte (Wk 220):
Besser integriert als Ahmad Pouya kann ein Flüchtling kaum sein. Dennoch musste der 33-jährige ausgebildete Zahnarzt, der in seiner Heimat Afghanistan zuletzt in einer Klinik für Verbrennungsopfer arbeitete, Deutschland verlassen. Dass er fließend Deutsch spricht, mehrere Arbeitsangebote hatte, als Übersetzer tätig war, interessierte die Behörden nicht. Auch nicht, dass Pouya inzwischen als Künstler bekannt ist, in seinen Texten und Liedern die Taliban öffentlich kritisiert. Noch Anfang Januar stand er in München auf der Bühne, in einer Inszenierung der Mozartoper Zaide. Seit einigen Tagen ist er nun in Kabul, voller Angst. Menschlich ist das eine Tragödie - und politisch eine Dummheit. Unsere alternde Gesellschaft braucht tatkräftige Menschen, die Dinge verändern wollen. Eigentlich müssten wir alles dafür tun, Menschen wie Pouya bei uns eine Chance zu geben, alleine schon aus gesundem Eigeninteresse.
Lukas Köhler (FDP), Direktkandidat München West / Mitte (Wk 220):
Dass wir abschieben, ist nicht das Problem. Solange mit vernünftigem Blick auf Einzelschicksale sinnvoll in Duldung und Asylstatus differenziert würde, sehe ich sie sogar als Aufgabe der Politik. Gefühlt laufen aber leider diejenigen, die Politik gerade bestimmen, nur noch der nächsten populistischen Parole hinterher und denken nicht mehr an den Menschen. Das Problem der Verknüpfung von Flucht und Arbeit ist, dass wir keine richtige Möglichkeit der Arbeitsmigration haben. Wir brauchen also dringend ein Einwanderungsgesetz. Nur so begegnen wir absurden Konsequenzen, wie etwa, wenn wir diejenigen abschieben, die hier nach ihrer Ausbildung einer Arbeit nachgehen. Diejenigen in Lohn und Brot abzuschieben ist der abstruse Versuch, Abschiebezahlen aufzublähen um eine verfehlte Politik zu legitimieren.
MdB Florian Hahn (CSU), Direktkandidat München Land (Wk 221):
Die Integrationsfähigkeit Deutschlands ist begrenzt. Das muss sich auch in der Abschiebepraxis wiederspiegeln. Selbst verursachte Verfahrenshindernisse müssen zur Ablehnung des Asylantrages führen. Dass einige Bundesländer ihrer Verpflichtung in dieser Beziehung nicht nachkommen, muss Folgen haben. Insbesondere straffällige Ausländer und Gefährder müssen konsequenter und schneller ausgewiesen werden. Die CSU fordert deshalb einen neuen Haftgrund bei der Abschiebehaft für Ausreispflichtige, die straffällig geworden sind oder die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Entscheidend ist es aber, die Probleme an der Wurzel zu packen. Das bedeutet, die Lebensbedingungen von Flüchtlingen in den Herkunfts- und Transitländern zu verbessern. Die Integration der Menschen mit Bleibeperspektive muss bedeuten, sich auf der Grundlage unserer Werteordnung einzubringen. Um die Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen, sind Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen gefordert.
MdB Anton Hofreiter (Grüne), Direktkandidat München Land (Wk 221):
Abschiebungen in Krisenländer wie Afghanistan müssen ausgesetzt werden. Die Sammelabschiebung nach Afghanistan vor Weihnachten war ein unbarmherziges Spiel des Bundesinnenministers. Er wollte damit ein Exempel statuieren, aber eine solche Politik auf dem Rücken von Schutzsuchenden löst kein einziges Problem. Noch dazu Menschen abzuschieben, die schon integriert sind oder gerade dabei sind, sich erfolgreich zu integrieren – das ist ein humanitärer Tabubruch und zeigt das Versagen der großen Koalition in der Integrationspolitik. Wir müssen uns um Geflüchtete kümmern und in Integration investieren, aber wir können Probleme wie Fachkräftemangel und den demographischen Wandel nicht mit dem Flüchtlingsschutz lösen. Für unsere Zukunftssicherung brauchen wir ein nachhaltiges Einwanderungsgesetz.
Jimmy Schulz (FDP), Direktkandidat München Land (Wk 221):
Wir Freie Demokraten bekennen uns zu Flüchtlingshilfe und Asyl. Wir stehen zu unseren menschlichen Verpflichtungen. Auf der anderen Seite stehen Einwanderungsregeln, die wir durch ein Einwanderungsgesetz geklärt haben möchten. Darüber hinaus müssen Menschen, die zu uns nach Deutschland wissen, dass es nur diese Regeln gibt, die zum Bleiben berechtigen. Alle, die nicht unter diese Kategorien fallen, müssen ihr Heimatland wieder aufsuchen. Dabei sind die sogenannten „sicheren Herkunftsländer” sehr genau und individuell zu betrachten. Allgemein können z.B. die „nordafrikanischen Staaten” nicht vergleichbar sein. Auch Syrien und Afghanistan sind nicht vergleichbar. Ich halte ein Bleiberecht für gut integrierte Menschen auf Basis eines Einwanderungsrechtes für sinnvoll. Dazu fordern wir seit Langem einen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Michael Kießling (CSU), Direktkandidat Starnberg / Landsberg (Wk 224):
Zwei Dinge sind zu unterscheiden: Zum einen müssen wir Menschen helfen, die vor Bürgerkrieg oder Verfolgung fliehen. Weil die Ressourcen aber begrenzt sind, brauchen wir auch eine konsequente Rückführung, wenn der Schutzgrund entfallen ist. Menschliche Einzelschicksale müssen individuell durch unseren Rechtstaat betrachtet werden. Humanität und Integration, aber auch der Blick für das Machbare sind für mich handlungsleitend. Kriminelle und Gefährder müssen schnellstmöglich abgeschoben werden.
Zum anderen gibt es den demographischen Wandel und den Fachkräftemangel, der auch durch die Digitalisierung entsteht. Neben Bildungsanstrengungen für unsere Kinder sehe ich die Notwendigkeit für eine gesteuerte, arbeitsmarktorientierte Zuwanderung. Natürlich müssen aber auch Flüchtlinge eine Chance haben, sich in die Berufswelt zu integrieren.
Christian Winklmeier (SPD), Direktkandidat Starnberg / Landsberg (Wk 224):
Dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder Abschiebung. Das ist meine klare Meinung! Ich halte nichts davon, dass geflüchtete Menschen viele Monate oder Jahre hinweg in Unsicherheit leben müssen, ob sie in unserem Land bleiben dürfen oder nicht. Die Entscheidungen müssen deutlich schneller getroffen, rechtmäßige Abschiebungen (ausschließlich in sichere Herkunftsländer!) schnell umgesetzt werden. Nur dann haben die Geflüchteten und die vielen Ehrenamtlichen die Überzeugung, dass sich Integrationsanstrengungen auch wirklich lohnen.
Dem Fachkräftemangel sollten wir unabhängig vom Asylrecht mit Hilfe eines Einwanderungsgesetzes entgegenwirken. Wenn motivierte Menschen aus den Armutsregionen der Welt wissen, dass sie bei entsprechender Ausbildung auf legalem Wege einreisen dürfen, werden sie seltener die gefährliche Flucht durch Wüsten und über Meere auf sich nehmen.
Kerstin Täubner-Benicke (Grüne), Direktkandidatin Starnberg / Landsberg (Wk 224):
Die per Weisung durch die bayerische Staatsregierung eingeführten pauschalen Arbeitsverbote für Asylbewerber und Geduldete mit sog. geringer Bleibeperspektive und Abschiebungen insbesondere nach Afghanistan sind unsinnig und unmenschlich. Unsinnig, weil wertvolle Arbeitskräfte aus den Betrieben abgezogen werden und die aufopferungsvolle Integrationsarbeit der Helferkreise und die Anstrengungen der Arbeitgeber zunichte gemacht werden. Unmenschlich, weil Afghanistan den Zurückkehrenden nur Elend bietet: Zwei Millionen Binnenflüchtlinge, jeden Tag Tote durch bewaffnete Konflikte, keinerlei staatliche Strukturen. Um Perspektiven zu eröffnen, brauchen wir dringend ein echtes Einwanderungsgesetz, das u.a. den Wechsel von bereits gut Integrierten in einen anderen Status und die Einwanderung von Qualifizierten in unseren Arbeitsmarkt ermöglicht.
Katrin Mair (CSU), Direktkandidatin Fürstenfeldbruck (Wk 215):
Deutschland hat sich in der Flüchtlingskrise stark engagiert. Diese große Herausforderung ist nur durch die beeindruckenden Leistungen der Kommunen, Landkreise, Hilfsorganisationen, Bundeswehr, Kirchen und der vielen Ehrenamtlichen vor Ort zu meistern. Allen, die sich engagieren, gilt unser Dank. Die Integrationsfähigkeit und Kapazitäten unseres Landes sind jedoch begrenzt, weshalb wir zwischen Menschen mit und ohne Bleiberecht unterscheiden müssen, auch um unser Asylsystem insgesamt funktionsfähig zu halten. Dies bringt es mit sich, dass Menschen ohne Bleiberecht unser Land auch wieder verlassen müssen. Maßnahmen zur Rückführung müssen wir verantwortungsvoll, aber konsequent durchführen.
Integration für die Menschen mit Anspruch auf Schutz und Rückführungen der ausreisepflichtigen gehören zusammen. Dass dies in Einzelfällen zu gewissen Härten führt, kann ich gut nachvollziehen. Insbesondere aus Gründen der Verfahrensgerechtigtkeit ist aber eine Bevorzugung Einzelner schwierig.
Michael Schrodi (SPD), Direktkandidat Fürstenfeldbruck (Wk 215):
Die derzeitige rigide Abschiebepraxis der Bayerischen Staatsregierung unterläuft die begrüßenswerten Anstrengungen der Bundesregierung, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften, hier lebende Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Flüchtlinge, die eine Ausbildung antreten, sollten nach gesetzlicher Regelung eine Duldung für den dreijährigen Ausbildungszeitraum und zwei Beschäftigungsjahre erhalten. Gerade Handwerksbetriebe verlieren nun aufgrund der bayerischen Abschiebewillkür eine große Zahl bestens integrierter und engagierter Auszubildender.
Um dem Fachkräftemangel und drohende Altersarmut zu bekämpfen, brauchen wir aber auch weitaus größere Anstrengungen bei der Aus- und Weiterbildung der in Deutschland lebenden Arbeitskräfte und vor allem besser bezahlte Arbeitsplätze.
MdB Beate Walter-Rosenheimer (Grüne), Direktkandidatin Fürstenfeldbruck (Wk 215):
Ich halte die Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien im Moment aufgrund der aktuellen Sicherheitslage für falsch. Der Bundesinnenminister beharrt aber auf einer Fortführung der zwangsweisen Sammelabschiebungen und wird damit den schwerwiegenden Bedenken des UNHCR nicht gerecht. Die Abschiebung bedeutet für diese Menschen große Gefahr für ihr Leben. Menschen abzuschieben, die in Deutschland eine Berufsausbildung machen und Lust haben, sich zu integrieren, fleißig sind, deutsch lernen, Teile dieser Gesellschaft werden wollen, mit allen Rechten und Pflichten - das ist in meinen Augen unsinnig und ungerecht und nicht sehr weitblickend. Auch von der wirtschaftlichen Seite her gesehen übrigens, weil man die Leute wegschickt, bevor sie dem Land wieder etwas zurückgeben können.
Bei der CSU ist das offensichtlich nicht angekommen: der bayerische Innenminister Herrmann treibt junge Asylbewerber mit seiner integrationsfeindlichen Auslegung des Aufenthaltsrechts wissentlich und willentlich in die Arbeitslosigkeit. Ein Blick nach Nordrhein-Westfalen zeigt, dass es auch anders geht – und das zahlt sich am Ende für alle aus.
Aus jedem Wahlkreis wird einer der jeweiligen Direktkandidaten als regionaler Vertreter in den Bundestag gewählt. Die Wahlkreise umfassen folgende Gebiete:
München Süd (Wk 219): Sendling, Sendling-Westpark, Giesing, Harlaching, Münchner Süden, Hadern (Münchner Stadtbezirke 6, 7, 17, 18, 19, 20)
München West / Mitte (Wk 220): Ludwigs- / Isarvorstadt, Westend, Neuhausen, Nymphenburg, Pasing, Menzing, Aubing, Lochhausen, Langwied, Allach, Laim (Münchner Stadtbezirke 2, 8, 9, 21, 22, 23, 25)
Fürstenfeldbruck (Wk 215): Landkreise Dachau und Fürstenfeldbruck (ohne Germering)
München Land (Wk 221): Landkreis München
Starnberg / Landsberg (Wk 224): Stadt Germering, Landkreise Starnberg und Landsberg
Weilheim (Wk 226): Landkreise Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen