Straßen sind wichtig - keine Frage. Doch wer trägt die Kosten für die Asphaltverbindungen – wie würde eine Zukunft ohne Beiträge aussehen? Die 5-Seen-Wochenanzeiger sprachen mit Max Huber, Bauamtsleiter der Gemeinde Gilching, und Rosmarie Brosig, von den Bürgern für Gilching über Straßenausbaubeiträge.
5-Seen-Wochenanzeiger: Was sind Straßenausbaubeiträge?
Max Huber: Das sind Beiträge zur Deckung des Aufwands für die Herstellung – und damit ist nicht die erstmalige Herstellung von Straßen gemeint – Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen.
Bei den jetzt diskutierten Straßenausbaubeitragssatzungen handelt es sich um Verbesserungsmaßnahmen nach dem Kommunalen Abgabengesetz. Das darf nicht verwechselt werden mit der erstmaligen und endgültigen Herstellung von Straßen nach § 127 ff. Baugesetzbuch, „Erhebung des Erschließungsbeitrags“.
Welche Anwohner/Straßen sind in der Gemeinde Gilching betroffen?
Von der Straßenausbaubeitragssatzung sind derzeit keine Anwohner und auch keine einzige Straße in der Gemeinde Gilching betroffen.
Was passiert, wenn Anwohner die Beiträge nicht zahlen können?
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Beiträge zu stunden.
Können Erschließungsbeiträge mehrmals fällig werden?
Die Erhebung des Erschließungsbeitrages für die erstmalige Herstellung erfolgt nur einmal. In Gilching sind einige Straßen noch Provisorien. Diese werden dann vom Fachbereich Tiefbau und Erschließungsbeitragsrecht geprüft. Es handelt sich dann oft aufgrund folgender Kriterien um eine erstmalige Herstellung und Erhebung von Erschließungsbeiträgen:
Es fehlten die ordnungsgemäße Entwässerung. Die bisherige Entwässerung lief teilweise in die Bankette. Ebenso fehlte eine Randabgrenzung (Randsteine) und ordnungsgemäße Fahrbahnbefestigung zu den Grundstücken hin. Teilweise ist eine unzureichende Straßenbeleuchtung vorhanden gewesen. Auch sind eine ausreichende Straßendecke und ein frostsicherer Unterbau nicht vorhanden gewesen. Zum Beispiel ist die Waldstraße bis jetzt ein sogenanntes Provisorium, eine Abrechnung hat noch nie stattgefunden. Dies wurde den Anliegern so in einer Informationsveranstaltung vor dem Straßenbau im Rathaus anhand von Fotos erörtert.
Dagegen sind Verbesserungsmaßnahmen nach Straßenausbaubeitragssatzung mehrmals möglich. Da wurde die Straße aber zuvor schon erstmalig und endgültig hergestellt.
Was würde eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die Gemeinde bedeuten?
Derzeit gibt es in Gilching keine ausstehenden Straßenausbaubeiträge, also kann man einer möglichen Abschaffung gelassen entgegen sehen. Und wer künftig die Straßenausbaubeiträge bezahlen soll, wird die Landespolitik entscheiden müssen. Nach derzeitiger Gesetzeslage kann die Gemeinde Gilching auf die Kostenbeteiligung, auch nach Auffassung der Rechtsaufsicht im Landratsamt Starnberg, nicht verzichten. Die Einnahmen einer Gemeinde setzen sich nach Art. 62 Abs. 1 Gemeindeordnung aus den zu erhebenden Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften zusammen. Hierunter fallen u.a. die Erschließungsbeiträge. Bei einer Aufnahme von Krediten für den Haushalt einer Gemeinde werden diese seitens der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Starnberg nur genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass Einnahmen aus dem Bereich des Erschließungsbeitragsrechts (Abgaben) vereinnahmt werden. Gleiches trifft für die Straßenausbaubeiträge zu.
Und wenn es keine Beiträge mehr gibt – wie wird das Ganze dann weiter finanziert?
Max Huber: Das wird die Zukunft zeigen, da wage ich keine Prognose.
5-Seen-Wochenanzeiger: Welche alternative Zahlung schlägt die Initiative vor?
Rosmarie Brosig: Unsere Alternative stimmt mit den Freien Wählern überein, dass die Kosten für öffentliche Gemeindestraßen aus Steuermitteln zu tragen sind. Die bayerischen Gemeinden müssen, so wie in Baden-Würtemberg, vom Land Bayern einen höheren Anteil aus dem Steueraufkommen erhalten um die Pflichtaufgabe der Gemeinde „Erhalt der Infrastruktur” leisten zu können.
Wie viele Unterschriften haben Sie derzeit schon gesammelt?
Es werden Unterschriften von vielen Helfern gesammelt, so dass mir derzeit der genaue Überblick fehlt.
Warum ist die Abschaffung Ihrer Meinung nach notwendig?
Öffentliche Straßen sind Eigentum der Gemeinde und können von allen benutzt werden und sind daher auch aus Steuermitteln zu zahlen. Kein Anlieger, der nach derzeitigem Recht zahlen muß, hat Einfluss auf Instandhaltung, Nutzung durch Nichtanlieger, Gestaltung/Planung der Straße, Auftragsvergabe oder Bauüberwachung, denn die Straße ist öffentliches Eigentum.
Ein sogenannter Anlieger hat keinen besonderen Vorteil von einer erneuerten Straße, den ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht auch hätte. Auch ein nicht zahlungspflichtiger Nichtanlieger kann eine erneuerte Straße nutzen, um zu seiner Straße und damit zu seinem Grundstück zu kommen. Auch das zur Berechnung des Straßenausbaubeitrags herangezogene Grundstück erfährt keinen Vorteil, denn es ändern sich durch eine erneuerte oder verbesserte Straße nicht Art und Umfang der Grundstücksnutzung. Da es also keinen berechenbaren besonderen Vorteil für Anlieger gibt, ist auch kein Beitrag zu rechtfertigen.