Veröffentlicht am 02.03.2010 00:00

Maxvorstadt · Gericht entscheidet

Heute hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage des Enkels von Bischof Hans Meiser auf Rücknahme der Umbenennung der Meiserstraße in Katharina-von-Bora-Straße abgewiesen. Das Gericht hat die Klage Meisers schon aus formalen Gründen in vollem Umfang zurückgewiesen und eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. »Das Gericht hat eindeutig festgestellt: Eine Kommune hat das Recht, eine Straße zu benennen und auch wieder zu entnennen«, so der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosaliste, Siegfried Benker.

»Meiser hat mit seiner Klage versucht, Konsequenzen aus dem Verhalten seines Großvaters vor, während und nach dem Nationalsozialismus zu unterbinden. Der Persönlichkeitsschutz Bischof Meisers, der auch nach dem Tod weiterwirkt, konnte aber die Aufdeckung seiner antisemitischen Äußerungen nicht verhindern. Mit diesem Gerichtsbeschluss ist klargestellt: eine Kommune kann und muss Konsequenzen aus dem Wirken einer Person ziehen, auch wenn er zu früheren Zeiten geehrt worden ist.«

Nach diesem Urteilsspruch könnten endlich die Schilder »Meiserstraße« abgenommen und durch »Katharina-von-Bora-Straße« ersetzt werden. »Es wäre beschämend gewesen, wenn das neue NS-Dokumentationszentrum neben der Meiserstraße gelegen hätte.«

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