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Ausländer-Rechtshilfe erhält Förderpreis
München · Immer gute Ratschläge
Erhielten den Förderpreis „Münchner Lichtblicke“: die Anwälte der „Rechtshilfe für AusländerInnen“. Foto: Privat
München · Kann ein Flüchtling aus dem Irak statt seiner unsicheren Duldung einen festen Aufenthalt erhalten? Ab welchem Zeitpunkt hat eine Ausländerin, die mit einem Deutschen verheiratet ist, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht? Darf sich eine ausländische Studentin neben dem Studium durch Arbeit ihren Lebensunterhalt sichern, und wenn, wie viel darf sie arbeiten? Das sind Beispiele für die vielen Fragen, die jeden Dienstag in der „Rechtshilfe“ im EineWeltHaus in der Schwanthalerstraße beantwortet werden.
Themenseite zum Preis »Münchner Lichtblicke« für friedliches Zusammenleben von Deutschen und Ausländern
Nun ist sie einer der Preisträger des Förderpreises „Münchner Lichtblicke“ geworden, die die Stadt München, die Münchner Lichterkette und der Ausländerbeirat alljährlich verleiht. „Es freut uns, dass wir nach 27 Jahren Arbeit jetzt diese Anerkennung bekommen haben“, sagt Anna Regina Mackowiak, Gründungsmitglied und erste Ansprechpartnerin der Initiative. 579 Ausländer aus allen Teilen der Welt haben allein im Jahr 2009 Verständnis und Rat bei der „Rechtshilfe“ gesucht und gefunden.
Die „Rechtshilfe“ vermittelt auch Kontakte zu anderen Beratungsstellen und Initiativen, etwa bei Wohnungsproblemen, von denen Ausländer besonders häufig betroffen sind. Darüber hinaus bietet die „Rechtshilfe“ regelmäßige öffentliche Fortbildungsveranstaltungen zu den zahlreichen Veränderungen, denen das Ausländerrecht und seine Ausführungsbestimmungen ständig unterworfen sind.
Michael Sack, einer der ehrenamtlichen Anwälte: „Noch schöner als ein Preis wäre natürlich, wenn die „Rechtshilfe“ überflüssig werden würde, weil Nichtdeutsche keine Probleme mehr hätten, gleich behandelt zu werden. Aber das ist wohl auch in weiterer Zukunft nicht zu erwarten.“
Artikel vom 10.02.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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