Die eingeräumte Schonfrist, Verstöße gegen die Bestimmungen der Umweltzone nicht zu ahnden, endet zum Jahresende.
Alle, die ohne Plakette in der Umweltzone unterwegs sind, müssen ab dem 1. Januar mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Kartei des Flensburger Kraftfahrt-Bundesamtes rechnen.
Die Feinstaubplaketten können bei den Kfz-Zulassungsstellen, den technischen Überwachungsvereinen sowie autorisierten Werkstätten bezogen werden. Für Münchner Fahrzeuge kann eine Bestellung im Internet über www.muenchen. de/umweltzone erfolgen. Halter von Fahrzeugen, die keine Plakette bekommen können, finden unter gleicher Adresse Informationen zu den Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone.
Es informiert außerdem das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 2 33 - 9 60 80, das extra für die Umweltzone eingerichtet wurde.