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Planungen schreiten voran
Brunnthal · Lärmschutz
Brunnthal · Nach jahrelangem Kampf scheinen Lärmschutzmaßnahmen an der A8 auf Höhe Brunnthal nun doch möglich. Ende Oktober gab das Landgericht München I einer Klage der Gemeinde auf Enteignung statt.
Es ging um 1700 Quadratmeter, die für den Bau eines Lärmschutzwalls nötig sind. Falls gegen das Urteil kein Einspruch eingelegt wird, könnte Brunnthal noch in diesem Winter den Bau des langersehnten Schutzwalls einleiten. Brunnthal ist von Autobahnen umgeben und deshalb besonders vom Lärm geplagt. Nachdem nun an der A99 Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden, freut es die Brunnthaler umso mehr, dass Lärmschutz mit dem Urteil nun auch entlang der A8 möglich scheint. Die Planungen für den Wall hatte Bürgermeister Stefan Kern, kaum im Amt, bereits 2002 auf dringenden Wunsch der Brunnthaler Bevölkerung angestoßen. Auf 1,5 Kilometer vom nördlichen Forstrand bis kurz hinter die Raststätte Hofoldinger Forst soll sich der Wall auf Höhe des Dorfes Brunnthal erstrecken. Interne Kostenschätzungen belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro. Damals erklärte sich die Gemeinde bereit, die Kosten für den Wall selbst zu übernehmen. Denn anders als im Fall der A99 kann für Lärmschutz an der A8 weder die Autobahndirektion Süd noch der Freistaat in die Pflicht genommen werden.
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Trotzdem gab es bei der Planung einige Hürden zu überwinden. Eine davon ist mit dem Urteil des Gerichts genommen. Denn die Verhandlungen über für den Bau des Walls nötige Grundstücke verliefen so schwierig, dass die Gemeinde als ultima ratio gezwungen war ein politisch heikles Enteignungsverfahren anzustrengen. Das Urteil des Landgerichts wie zuvor schon die Einschätzung des Landratsamts gibt der Gemeinde auf ganzer Linie Recht, wie der Bürgermeister sagt. Das Wohl der Allgemeinheit zählt in diesem »Musterprozess« mehr als das Recht des Landwirts auf sein Eigentum. »Ein klarer Fall«, sagte Kern, der die Neuigkeit auf der Gemeinderatssitzung vergangene Woche bekannt geben konnte.
Falls der enteignete Landwirt auf Einspruch verzichtet, wird das Urteil Ende November rechtskräftig. Die Gemeinde kann dann die 1700 Quadratmeter Ackerland für einen marktüblichen Preis erwerben, der Landwirt kann sich nicht mehr länger quer stellen. Binnen eines Jahres muss die Gemeinde dann mit dem Bau des Walls beginnen.
Trotz der momentan unübersichtlichen Finanzlage der Gemeinde, hat Kern damit kein Problem. Geld für den Wall sei ohnehin im Haushalt der Gemeinde eingeplant. Ob die Kosten für den Wall, wie ursprünglich angekündigt, komplett von der Gemeinde getragen werden oder ob die Kosten auf die Bürger umgelegt werden, wie es eigentlich rechtlich vorgeschrieben ist, ist dabei noch nicht klar. »Ich kann dazu noch keine klare Aussage machen«, sagte Kern.
Zunächst will die Gemeinde ohnehin erst die Bestandteile des Walls realisieren, die nicht so teuer sind. Dazu gehören die Rodung von Sträuchern entlang der Autobahn, die Aufschüttung des Erdwalls und die Verlegung von Leitungen.
Schon in diesem Winter könnte die Gemeinde beginnen die Büsche zu entfernen. Bürgermeister Kern zeigt vorsichtigen Optimismus: »Es scheint nun endlich loszugehen«.
ekg
Artikel vom 26.11.2008Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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