München Wer heimlich per E-Mail über seinen Chef lästert, kann dafür nicht entlassen werden. Nicht einmal dann, wenn der Mitarbeiter den Chef als Arsch bezeichnet. Heimlich zu lästern, sei keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne, daher sei nur eine Abmahnung möglich, jedoch keine Kündigung.
Das hat einem Bericht zufolge jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden, berichtet www.handwerk.com .
Verhandelt hatte das Gericht im Fall einer Arbeitnehmerin, die in mehreren E-Mails an ihren früheren Vorgesetzten ihren neuen Chef als Arsch bezeichnet hatte. Kollegen fanden die E-Mails, es folgte die fristlose Kündigung. Nach Ansicht der Richter habe die Mitarbeiterin jedoch auf die Vertraulichkeit des Wortes setzen können. Daher handele es sich nicht um eine Beleidigung sondern allenfalls um Verächtlichmachung.