Klare Worte bei Infoveranstaltungen des Sozialreferats

Bogenhausen · Neues Wohnen für die Alten

Bogenhausen · Der Neubau anstelle des bisherigen Altersheimes an der Effnerstraße ist beschlossene Sache. »Die Baugenehmigung liegt vor«.

»Haus an der Effnerstraße« in Bogenhausen

Allerdings werde es ein Pflegeheim, und es werde auch nicht soviele Plätze bieten wie das bisherige Haus, da neue wissenschaftliche Erkenntnisse gegen große Anlagen sprächen. Vermutlich werden es 140 Betten, daneben könnte noch Platz für eine Gemeinschaft im Betreuten Wohnen sein.

In jedem Fall würde die Stadt der Versorgung der Senioren ab 65 Jahren im Stadtbezirk 13 gerecht, sollte deren Zahl auch die prognostizierten 28.000 erreichen, meinte Graffe. Dabei sollen die häusliche Versorgung gestärkt, die Wohnberatung intensiviert und neue Wohnformen gefördert werden. Gebe es auch in der Seniorenpolitik zwischen den Parteien keinen Dissens, so der Seniorenbeauftrage des Bezirksausschusses Bogenhausen (BA 13), Christian Menzel (FDP), »etwas mehr könne es schon sein«, formulierte für alle Podiumsteilnehmer Christiane Hacker (SPD), die Vorsitzende des BA 13, und dieser Meinung waren auch die etwa 120 Teilnehmer der Veranstaltung.

Linderung des Mangels verspricht die privat errichtete Wohnanlage »Cosimapark«, welches die erste in München ist, die nach den Qualitätskriterien der BSQBW e. V. gebaut wird und in der zweiten Ausbaustufe 200 Wohnungen haben wird. Hier kaufen Eigennutzer, Kinder für ihre Eltern und Investoren, berichtete Bayern Areal-Geschäftsführer Wilfried Hake. Ob man dann, wenn man zunächst seine Wohnung vermiete, die Miete frei gestalten dürfe und dann bei Eigenbedarf beziehen könne, war eine Frage, die einige unter den Zuhörern beschäftigte.

Das gehe nicht, so Hans-Herbert Holzamer, 1. Vorsitzender der BSQBW e. V. »die Miethöhe wird einheitlich vom Betreiber geregelt, und Eigenbedarfskündigung ist ausgeschlossen«. Die Sicherung des Mieters sei zentraler Punkt der Qualitätskriterien, ohne deren Einhaltung es kein Gütesiegel gebe.

Allerdings bekomme der Eigentümer auf der Warteliste für die Wohnanlage einen vorderen Platz, und die Praxis in den bereits ausgezeichneten zehn Wohnanlagen in Bayern zeige, dass getauscht werden könne. Auch Graffe plädierte für Verständnis für diese Regel: »Eigentum hat auch soziale Verpflichtungen.«

Artikel vom 04.04.2007
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