|
|
|
Post stellt Grundgesetz in FrageBrief-Chef Petram: Pflicht zur flächendeckenden Versorgung ist überholt
Denn die im Artikel 87 des Grundgesetzes verankerte Pflicht zur flächendeckenden Post-Versorgung ist nach Meinung des Brief-Vorstands Hans-Dieter Petram im jetzigen Umfang ein „Anachronismus“ aus vergangenen Behördenzeiten. „Niemand käme auf die Idee, für ein Dorf mit wenigen hundert Einwohnern per Grundgesetz die Existenz eines Lebensmittelladens vorzuschreiben, wenn sich ein solches Geschäft dort nicht rentiert“, sagt er. Viele Jahre allerdings hat der Bonner Konzern von diesem Anachronismus profitiert. Und macht es noch immer: Denn wegen seiner Staatsnähe genießt der gelbe Riese immer noch Wettbewerbsvorteile, im Gegensatz zu Konkurrenten etwa ist er immer noch von der Mehrwertsteuer befreit. Der Dank für diese Begünstigungen? Fehlanzeige! „Natürlich werden wir auch in Zukunft selbst im kleinsten Dorf Briefe und Pakete zustellen“, sagt Petram zwar. Aber: „Um täglich ein paar Briefmarken zu verkaufen, müssen wir dort keine stationären Filialen unterhalten.“ Und wenn Senioren ihre Familienangehörigen bemühen müssten, für sie in größeren Ortschaften einzukaufen, könnten sie sich ja auch ihre Briefmarken mitbringen lassen, so Petram weiter. Allerdings plane der – übrigens höchst profitable – Bonner Konzern nicht, die Zahl seiner Filialen zu reduzieren: Vielmehr werde überlegt, einzelne Filialen von kleineren Orten an attraktivere Standorte zu verlagern. Auf Basis des Grundgesetzes allerdings könne die Deutsche Post auch nach Wegfall des Briefmonopols zu einem flächendeckenden Filialnetz verpflichtet werden. Wenn dies der Fall wäre, müsste dies bei den ab 2007 der staatlichen Regulierung unterliegenden Preisen berücksichtigt werden, fordert Petram. Weiterlesen
|
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
Wir sind München
Gewinnspiel-Serie mit tollen Preisen »New York Gospel Stars« zu Gast in der Matthäuskirche Die Münchner Wochenanzeiger verlosen 6x2 Tickets! Weitere... |