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Aktuelles - 11.05.2006
SamstagsBlatt

München - Weiterhin Hausarrest für Hühner?

Vogelgrippe: Experten streiten darüber, ob die Stallpflicht am 15. Mai aufgehoben werden soll

Münchner Tierschützer schlagen Alarm: Sie wollen nicht länger zusehen, wie ihre Vögel hinter Gittern leben müssen – als Vorsichtsmaßnahme gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe. Viele Tierfreunde argumentieren dabei, dass sich das Ansteckungsrisiko inzwischen verringert habe, da der Vogelzug inzwischen vorbei sei. Sie hoffen, dass am kommenden Montag die Stallpflicht aufgehoben wird. Manchen Politikern indes ist das zu riskant.

Mit etwas Glück müssen sich Münchens Vögel bald nicht mehr verstecken: Möglicherweise wird die Stallpflicht am 15. Mai aufgehoben.Foto: Pixelquelle




Ein trauriges Bild im Münchner Tierheim in der Riemer Straße 270. Die Gänse, die früher in weitläufigen Weihern planschten, sind jetzt in Vogelvolieren eingepfercht – und können nur mehr in einem Gummi-Planschbecken baden. „Eng ist es hier geworden“, klagt Sprecherin Angelika Kretschmer. „Dabei ist die Vogelgrippe auf dem Rückzug. Ich hoffe, unser Federvieh kann bald wieder raus.“ Auch im Tierpark Hellabrunn herrscht Hausarrest, der Straußenhahn beispielsweise muss drinnen bleiben. Seine Hennen dagegen dürfen sich aufgrund einer Sondererlaubnis die Mai-Sonne aufs Federkleid brennen lassen.

Tierpark-Sprecherin Doris Schwarzer: „Ich hoffe, die Stallpflicht wird bald gänzlich aufgehoben. Keiner sollte die Vogelgrippe überbewerten. Natürlich muss jeder wachsam sein – aber nicht hysterisch.“ Obwohl es inzwischen per Gesetz erlaubt ist, Zoo-Exoten gegen die Grippe impfen zu lassen, wurde dies in München noch nicht veranlasst: „Solange die Lage nicht drastischer ist, ist das überflüssig“, ist Schwarzer überzeugt. „Ich hoffe einfach, dass die Stallpflicht gelockert wird.“

Schützenhilfe könnten Münchens Tierfreunde von Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf bekommen – wenn auch eher aus finanziellen Gründen, wie es scheint: Der CSU-Politiker fordert, die Stallpflicht zumindest teilweise abzuschaffen, damit Freiland-Bauern nicht in den Ruin getrieben werden: „Es kann nicht sein, dass Deutschlands Nachbarländer wie die Schweiz und die Niederlande die Stallpflicht komplett aufheben beziehungsweise Tschechien gar keine hat, hier zu Lande aber eine zeitlich unbegrenzte Aufstallung diskutiert wird“, klagte er in der vergangenen Woche. Notwendig seien bundeseinheitliche Ausnahmen von der Stallpflicht. „Regionale, kontrollierbare Erzeugung von Freiland- und Bio-Eiern sowie von Lebendgeflügel, insbesondere Gänse und Enten, muss weiterhin möglich sein.“ Und daher geht Schnappauf davon aus, dass der Bund am 15. Mai einen Kompromiss finden wird. „Da führt kein Weg vorbei.“

Und warum ausgerechnet Mitte Mai? Weil die so genannte Aufstallungsverordnung dann ausläuft: Nach dieser, seit 17. Februar geltenden Regelung nämlich, muss jegliches Geflügel eingesperrt werden, um die Ansteckungsgefahr mit dem Vogelgrippe-Virus zu minimieren. Für die Züchter von Freiland-Geflügel ist es wichtig, dass ihre Tiere am 15. Mai wieder frische Luft schnappen dürfen. Denn das von Verbrauchern geschätzte Freiland-Siegel gibt’s nur für Produkte, die von Hühnern „gelegt“ wurden, die nicht länger als 12 Wochen am Stück im Käfig verbracht haben.

Im Gegensatz zu Minister Schnappauf ist für Horst Seehofer (CSU), Verbraucherschutzminister im Bund, noch kein schnelles Ende der Stallpflicht in Sicht: In der Schweiz, in Tschechien und den Niederlanden sei die Vogelgrippe bei weitem nicht so verbreitet wie in Deutschland – daher könne man das Procedere hier nicht mit dem Vorgehen dort vergleichen, so sein Argument.

Roland Eichhorn, Sprecher im bayerischen Verbraucherministeriums, sieht indes keine große Vogelgrippegefahr mehr: „Sobald wir Lufttemperaturen über 25 und Wassertemperaturen um die 20 Grad haben, ist das Virus nur wenige Stunden überlebensfähig.“ Deswegen halte es sein Ministerium für rechtens und notwendig, genau über Sinn und Unsinn der Stallpflicht zu diskutieren.

Auch Tierheim-Sprecherin Kretschmer betont, dass man trotz der gewünschten Freilauferlaubnis weiter Vorsicht walten lasse: Auch weiterhin würde beispielsweise das Tierheim keine wilden oder stallpflichtigen Vögel annehmen. „Es fällt uns zwar schwer, Menschen abzuweisen, die uns eine kranke Amsel oder eine Ente mit gebrochenem Flügel bringen“, sagt sie. „Solche Fälle aber müssen wir derzeit ausnahmslos an die Vogelklinik Oberschleißheim verweisen.“ Nur mehr selten übrigens bringen Münchens Bürger aus Angst vor der Vogelgrippe ihre Katzen und Kanarienvögel ins Tierheim. „Am Tag, nachdem die Rügener Katze krank geworden ist, wollten gleich 30 Menschen ihre Miezen abgeben“, erinnert sich Kretschmer. Inzwischen seien die Bürger gottlob besser aufgeklärt, „sie wissen jetzt, wie man sich verhalten muss, sollte man einen toten Vogel sehen, sie kennen die wichtigsten Hygieneregeln. Jeder hat inzwischen mitbekommen, dass mit dem Einzug der Vogelgrippe nicht plötzlich eine Pandemie in Deutschland ausgebrochen ist.“

Trotzdem muss jeder weiter aufpassen, der einen toten Vogel findet. „Wir müssen mit der Vogelgrippe leben lernen“, wie Verbraucherschutzministeriums-Sprecher Eichhorn sagt. „Genau so, wie wir mit Zecken oder dem Fuchsbandwurm leben müssen. Wenn wir wachsam sind, gewisse Regeln beachten, setzen wir uns keiner großen Gefahr aus.“

Einen Grund allerdings, jetzt zum Start der Badesaison aufgrund der Nähe zu Wasservögeln, nicht mehr in hiesigen Seen zu baden, sieht er nicht: „Wie gesagt: wenn das Wasser wärmer als 20 Grad ist, stirbt das Virus binnen weniger Stunden. Und selbst wenn ein infizierter Vogel im Wasser sein sollte, wird das Virus durch die große Wassermenge extrem verdünnt; da steckt sich niemand mehr an.“ Ferner müsste laut Eichhorn das Virus, um ansteckend zu sein, ebenso wie andere Grippeviren über die Atemwege in die Lunge gelangen. „Wenn jemand Wasser schluckt, gelangt dies in der Regel nur in den Magen.“

Allerdings: durch Wasservogelbrut sollte niemand schwimmen, rät Eichhorn. Hier könnte im Vogelgrippenfall die Virenkonzentration stärker sein als anderswo im See. „Aber hier durch sollte eh keiner schwimmen, schon den Vögeln zuliebe nicht.“ Von Nadine Nöhmaier



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