Veröffentlicht am 05.10.2005 00:00

Haidhausen · Bis 19. Oktober einzusehen

»Nutzen Sie Ihre Chance – erheben Sie Einwendung.« Schließlich habe sich jetzt nach Vorlage der Planfeststellungsunterlagen gezeigt, so Dietz-Will in einer einleitenden Stellungnahme, dass gerade in Haidhausen vor allem während der fünf- bis sechsjährigen Bauzeit sehr nachhaltige Auswirkungen auf Mensch und Natur sowie auf Sozioökonomie zu erwarten sind: auf diverse Schulen und Kindergärten durch Staub, Lärm, unsichere Wege.

Tausende von Anwohnern seien betroffen, Geschäfte an der Kirchenstraße in ihrer Existenz bedroht, wo sich eine leistungsfähige Struktur an Einzelhandel und Dienstleistung zur Versorgung des Stadtviertels entwickelt habe. Welche Anträge und Anliegen BA-Mitglieder und Bürger vorbrachten, was die Sachverständigen der Stadt antworteten, lesen Sie in der kommenden Ausgabe des »Haidhausener Anzeigers« am nächsten Mittwoch.

Noch bis 19. Oktober liegt der Planabschnitt, der auch Haidhausen betrifft, zur Einsicht im Münchner Stadtmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, im Auslegungssaal im 1. Obergeschoss aus: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist erheben, also bis zum 2. November.

Schriftlich oder zur Niederschrift bei Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA I Stadtentwicklungsplanung, Blumenstraße 31, 80331 München, Zi. 230 oder Zi. 228, oder bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Zi. 4101.

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